Hallo zusammen,
ich habe während der Elternzeit einen Angehörigen gepflegt und würde gerne den Pflege-Pauschbetrag in Anspruch nehmen. In dem Kalenderjahr hatte ich nur Elterngeld bekommen und sonst keine Einkünfte. Da das Außergewöhnliche Belastungen sind, dürfte es da keinen Verlustvortrag geben, oder gibt es vielleicht doch irgendeine Sonderregelung?
Danke und viele Grüße,
Gummibärchen
Pflege-Pauschbetrag in Elternzeit
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Re: Pflege-Pauschbetrag in Elternzeit
Da das Außergewöhnliche Belastungen sind, dürfte es da keinen Verlustvortrag geben So ist es.
oder gibt es vielleicht doch irgendeine Sonderregelung? Wenn Sie verheiratet sind, können Sie den Pauschbetrag halt vom Einkommen des Gatten/der Gattin abziehen lassen, wenn Sie sich gemeinsam veranlagen lassen.
oder gibt es vielleicht doch irgendeine Sonderregelung? Wenn Sie verheiratet sind, können Sie den Pauschbetrag halt vom Einkommen des Gatten/der Gattin abziehen lassen, wenn Sie sich gemeinsam veranlagen lassen.
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Re: Pflege-Pauschbetrag in Elternzeit
Alles klar, vielen Dank!