Eine spezielle Frage:
Ich habe in 2019 Vollzeit gearbeitet, mein Lebensgefährte (nicht eingetragene Lebenspartnerschaft) und gleichzeitig Vater meines Kindes hat in 2019 für uns den Hausmann gemacht. Da ich Ärztin bin, haben wir kein HartzIV, Wohngeld o.ä. für ihn beantragt, weil wir dachten, dass wir eh keinen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen haben. Er hat noch bis Juni 300 Euro Basiselterngeld bekommen, da er vorher Student war, ansonsten keine Einkünfte. Regelmäßig anfallende Kosten waren seine Krankenversicherung und natürlich Wohnen, Leben (Essen, Kleidung etc.).
Nun zur Frage: Was davon kann ich steuerlich absetzen und an welcher Stelle? Ich habe schon Einiges im Netz gelesen bis hin zum "unentgeltlichen Überlassen der Wohnung"... nur wo und wie trage ich die Kosten ein? Bezahlt wurde immer alles von meinem Konto, aber nun zu sagen, was er vom Aldi-Einkauf gegessen hat ist ja schwierig, wenn ihr versteht was ich meine...
Am liebsten würde ich pauschal pro Monat einen Betrag aufschreiben - geht das? Wenn ja wo?
Unterhalt für Vater meines Kindes im selben Haushalt
Re: Unterhalt für Vater meines Kindes im selben Haushalt
Am liebsten würde ich pauschal pro Monat einen Betrag aufschreiben - geht das? Ja - man nimmt den Grundfreibetrag und teilt ihn durch 12. Und dann setzt man 764 Euro pro Monat an oder 9.168 Euro für das gesamte Jahr (das sind die Beträge für 2019 - die Zahlen ändern sich jährlich).
Wenn ja wo? In der Anlage Unterhalt. Die Einnahmen, also das Elterngeld, sind auch anzugeben und mindern die absetzbare Summe etwas.
Wenn ja wo? In der Anlage Unterhalt. Die Einnahmen, also das Elterngeld, sind auch anzugeben und mindern die absetzbare Summe etwas.
Re: Unterhalt für Vater meines Kindes im selben Haushalt
Danke für die schnelle Antwort!!