Komplizierter Sachverhalt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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mmann77
Beiträge: 1
Registriert: 11. Apr 2020, 01:26

Komplizierter Sachverhalt

Beitrag von mmann77 »

Servus Zusammen,
ich mache dieses Jahr das erste Mal meine Steuerklärung selbst.
Ich habe folgenden komplizierten Fall....
Thema Aussergewöhnliche Belastung:
Ich habe im Dezember 2019 eine Anzahlung für eine ärztliche Behandlung in Höhe von 2500€ geleistet.
Die Behandlung hat im Januar 2020 stattgefunden. Nach der Behandlung habe ich eine Rechnung über weitere 2000€ erhalten. In der Rechnung wurde auch die Anzahlung von 2019 bereits abgezogen. Die 2000€ habe ich dann im Februar 2020 gezahlt. Die Krankenkasse hat dann im März 2020 Kosten für die Behandlung in Höhe von 1500€ übernommen und an mich zurück erstattet.
Ich Stelle mir nun die Frage wie ich diesen Sachverhalt in der Steuer abbilde.
Kann ich die Anzahlung über 2500€ aus dem Dezember in die Steuererklärung von 2019 eintragen?
Kann ich dann die restlichen 2000€ Aufwendung und 1500 Erstattung in die Steuererklärung 2020 eintragen?
Oder muss man alternativ die Aufwendung in Höhe von 4500€ und die Erstattung von 1500€ in die Steuer von 2020 eintragen, da die Leistungserbringung erst im Januar 2020 stattgefunden hat.
Gruss und danke
mmann77
Severina
Beiträge: 1284
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Komplizierter Sachverhalt

Beitrag von Severina »

Es gilt das Abflussprinzip - die Ausgaben sind jeweils in dem Jahr zu erfassen, in dem sie gezahlt worden sind, in 2020 natürlich abzüglich der Erstattung.

Wenn sich Zahlungen über zwei Jahre erstrecken, kann das dazu führen, dass die außergewöhnlichen Belastungen sich steuerlich nicht auswirken: In Abhängigkeit von Einkommen und der Anzahl der Kinder hat jeder Steuerpflichtige jedes Jahr einen "zumutbaren Eigenanteil", agB wirken sich erst aus, wenn sie diesen Wert übersteigen.
Severina
Beiträge: 1284
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Komplizierter Sachverhalt

Beitrag von Severina »

Doppelt
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