Guten Tag,
wir haben an unserer Garage festgestellt, dass diese sich leicht (d.h. aktuell ca. 1 cm) in Richtung des Nachbars abgesenkt hat. Haus und (Fertig-)Garage sind Bauhjahr 2007.
Die Wohngebäudeversicherung hat uns aufgeklärt, dass es sich nicht um eine typische Erdsenkung handelt und somit kein Elementarschaden ist und nicht über die Versicherung abgedeckt ist. Ursache unbekannt. Da wir auch mit Wülmäusen zu "kämpfen" haben, könnte da die Ursache liegen.
Die Garage neigt sich nun in Richtung des Nachbars und ist nur noch wenige Millimeter von dessen Garage entfernt. Über kurz oder lang wird sich die Garage bestimmt weiter neigen und auf die Garage des Nachbarn fallen/kippen/abstützen. Spätestens dann muss ich aktiv werden um den Schaden zu beheben.
Meine Frage ist nun, ob die Kosten der Schadensbeseitigung (Garage wieder anheben), bevor die Garage den Nachbarn erreicht, als aussergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung absetzbar sind? Aus meiner Sicht sind die Kosten zwangsläufig und aus rechtlichen Gründen nicht vermeidbar, da das Eigentum des Nachbarn gefährdet ist.
Vielen Dank im voraus.
MfG
Dirk
Garage hat sich abgesenkt
Re: Garage hat sich abgesenkt
M.E. nicht, da weder ein unabwendbares Ereignis wie z.B. eine Naturkatastrophe noch ein Schaden an einem existentiell notwendigen Wirtschaftsgut vorliegt.
Re: Garage hat sich abgesenkt
Evtl. könntest Du versuchen, die Lohnkosten als Haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen