Sprachschule

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Sparer007
Beiträge: 2
Registriert: 27. Dez 2019, 11:30

Sprachschule

Beitrag von Sparer007 »

Hallo liebe Community,

ich möchte noch in diesem Jahr meine Steuererklärung für 2015 über das Online Portal Elster abgeben. Dazu brauche ich aber einmal eine Bestätigung, ob das so überhaupt funktionieren würde, wie ich mir das vorgestellt habe.

Nun zu meiner Situation:
Im Jahr 2015 habe ich im Juli mein Abitur erhalten. Das ganze Jahr über bis Mitte September habe ich als Minijobber gejobbt. Anschließen bin ich im September für ein halbes Jahr nach New York in die USA auf eine Sprachschule gegangen und habe dort einen Examens Kurs für das Cambridge Examen besucht. Der Kurs enthielt Vollzeitunterricht mit 32 Lektionen á 40min pro Woche sowie betreutes Eigenstudium und Hausaufgabenpflicht. Im März 2016 habe ich dann das Cambridge Examen abgelegt. Für meinen Aufenthalt habe ich sogar eine Immatrikulationsbescheinigung.

Nun ist meine Frage, ob ich die Kursgebühren und Lehrbücher als Werbungskosten in meiner Steuererklärung 2015 deklarieren kann.

Ich möchte zudem nächstes Jahr einen Master studieren, der auf Englisch ist und für den ein Nachweis der Englischqualifikation gefordert ist. Unteranderem kann ich dafür mein Cambridge Examen benutzen.

Liebe Grüße
Sparer007
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Sprachschule

Beitrag von muemmel »

Und welche in 2015 gezahlten Steuern wollen Sie dadurch zurückerhalten? Ich lese da nur was von einem Minijob - der war doch dann wohl steuerfrei, oder?
Nun ist meine Frage, ob ich die Kursgebühren und Lehrbücher als Werbungskosten in meiner Steuererklärung 2015 deklarieren kann. Nö. Werbungskosten hat man bei einer Ausbildung frühestens dann, wenn man zuvor bereits einen Beruf gelernt bzw. ein Studium abgeschlossen hat. Es handelt sich also um Sonderausgaben. Und da ist dann eben die Frage, WOVON Sie die eigentlich absetzen wollen...
Sparer007
Beiträge: 2
Registriert: 27. Dez 2019, 11:30

Re: Sprachschule

Beitrag von Sparer007 »

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Und wie sieht es mit einer Erklärung zur Feststellung des Verbleibenden Verlustvortrags aus? Könnte ich dort nicht den Betrag eintragen lassen und dieser wird dann von meinem ersten vollen Gehalt abgezogen.
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Sprachschule

Beitrag von muemmel »

Und wie sieht es mit einer Erklärung zur Feststellung des Verbleibenden Verlustvortrags aus? Könnte ich dort nicht den Betrag eintragen lassen und dieser wird dann von meinem ersten vollen Gehalt abgezogen. Nö. Ersten wandert ein Verlust immer ins Folgejahr und wird also z. B. auch mit Werkstudentenjobs verrechnet. Und zweitens, ich schrieb es schon, sind das keine Werbungskosten - es sind SONDERAUSGABEN. Und die kann man gar nicht vortragen (das geht nur mit Werbungskosten).
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