Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zur Lohnsteuerermäßigung und dem Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen.
Ich bin verlobt, meine Verlobte erhält aufgrund meines Einkommens keine Leistungen der öffentlichen Hand; selbstredend setze ich jedes Jahr den Höchstbetrag nach 33a EStG an.
Da ich gerade das Formular für den Freibetrag bei Werbungskosten für meinen Fahrtweg ausfülle, sehe ich nun, dass dieser Antrag auch ein Beiblatt für außergewöhnliche Belastungen enthält.
Wie sind die außergewöhnlichen Belastungen beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zu verstehen? Kann ich hier eine Berücksichtigung der zu erwartenden Unterhaltsleistungen vorab geltend machen (was mir sehr gelegen käme), oder kann ich diese erst bei der Steuererklärung ansetzen?
Vielen Dank und viele Grüße
Alf
Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag) bei außergewöhnlichen Belastungen
Re: Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag) bei außergewöhnlichen Belastungen
Kann ich hier eine Berücksichtigung der zu erwartenden Unterhaltsleistungen vorab geltend machen Ja, natürlich können Sie das.
Re: Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag) bei außergewöhnlichen Belastungen
Super, vielen Dank! Dann werde ich das unter Berufung auf die letzen beiden Einkommensteuererklärungen tun, bei denen ich die AB geltend gemacht habe.