Hallo zusammen,
die zumutbare Belastung wird u.a. nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte berechnet.
Gehören hierzu auch Lohnersatzleistungen z.B. Elterngeld? Wie wird hier mit dem Progressionsvorbehalt der Lohnersatzleistungen umgegangen?
Vielen Dank!
Uwe
Gehören Lohnersatzleistungen zum Gesambetrag der Einkünfte
Re: Gehören Lohnersatzleistungen zum Gesambetrag der Einkünfte
Nein, Lohnersatzleistungen gehören nicht zum Gesamtbetrag der Einkünfte.