Verlust Pension durch Konkurs als außergewöhnliche Belastung
Verlust Pension durch Konkurs als außergewöhnliche Belastung
Eine Staatsbürgerin eines Staates, der Einlagen in Pensionsfonds nicht garantiert, hat ihre Pension durch Konkurs desselben verloren. Sie lebt seit einigen Jahren in Deutschland und möchte die Einlagen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt indes anerkennt dies nicht, da Verluste durch Konkurse zu den normalen Lebensrisiken gehöre. Wie läßt sich der Widerspruch begründen?
Zuletzt geändert von Mosquito am 9. Aug 2021, 19:59, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verlust Pension durch Konlurs als außergewöhnliche Belastung
Gar nicht, bzw. mit allem was man will, denn das FA hat Recht.Mosquito hat geschrieben:Wie läßt sich der Widerspruch begründen?
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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