Zugabe durch Enkel für Altenheim absetzbar?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Drakonomikon
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Registriert: 16. Sep 2020, 22:13

Zugabe durch Enkel für Altenheim absetzbar?

Beitrag von Drakonomikon »

Ich bin in folgender Situation: Meine Großmutter ist Januar 2020 in ein Altenheim gezogen. Ich wohne in ihrem Haus (sie ist die Eigentümerin) und zahle an sie Miete sowie darüberhinaus den Betrag der notwendig ist damit meine Großmutter die Kosten des Altenheims decken kann. Ihre beiden Kinder sind finanziell nicht in der Lage sie zu unterstützen. Darüberhinaus hatte meine Großmutter das Sorgerecht für mich, ich bin also von ihr großgezogen worden. Sie ist schwerbehindert und hat Pflegegrad 2.

Kann ich die Kosten, die über die vereinbarte Miete gehen, steuerlich als aussergewöhnliche Belastung absetzen? Ich denke da an sittliche Verpflichtung (hat mich großgezogen, ist schwerbehindert, pflegebedürftig).

Wie kann ich den Betrag der über die Miete hinaus geht plausibel machen, falls das Finanzamt einen Nachweis erfordert? Wir haben keinen Mietvertrag, sondern nur eine mündliche Vereinbarung. Da sich die Kosten des Altenheims schon innerhalb des Jahres zwei mal erhöht haben, ist der Betrag auch nicht konstant. Derzeit zahle ich den Gesamtbetrag per monatliche Überweisung mit dem Text Miete. Sollte ich das evt. besser trennen?
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zugabe durch Enkel für Altenheim absetzbar?

Beitrag von muemmel »

Sie sind nicht nur sittlich verpflichtet, sondern auch rechtlich, denn man ist Verwandten "gerader Linie" allgemein zum Unterhalt verpflichtet. Für die Großeltern müßten zwar vorrangig die Eltern zahlen, aber diese können das offenbar nicht - das sollte reichen. Siehe hier: https://www.steuerrat24.de/steuerrat-aktuell/steuertipp-der-woche/2410-steuertipp-der-woche-nr-16-kosten-fuer-heimunterbringung-eines-angehoerigen-richtig-absetzen.html
Sollte ich das evt. besser trennen? Das sollten Sie tun.
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