Guten Tag liebe Experten,
ich habe leider keine Ahnung, in welchem Bereich ich rein muss und hoffe ich treffe es einigermaßen
Ich versuche es einfach zu klären.
ich lebe in Bayern und bin in München angestellt. Ich pendle jede Woche mittels einer Bahncard 100 (vom Arbeitgeber bezahlt) zu einem Kunden nach Berlin -> Montags hoch und Freitags zurück. Da habe ich ein Projekt seit zwei jahren und es wird noch weiterhin ein Jahr so gehen. Übernachten tue ich im Hotel.
Meine Fragen:
- Die Bahncard 100 muss ich ja nirgends geltend machen, weil ich habe eine Aufstellung gemacht: Die Geschäftsreise Montags und Freitags von und nach Berlin kosten im Jahr weitaus mehr als die Bahncard. Sprich es ist kein Geldwerter Vorteil. Das habe ich richtig verstanden, also kann ich meine Entfernungspauschale trotzdem jährlich (zu meinem Betrieb nach München) angeben.
- Was wäre wenn ich jetzt von der Firma statt das Hotel ein Appartment zahlen lassen. Ich würde ja trotzdem immer Freitags heimfahren und montags hochfahren, nur ist ein appartment billiger als das Hotel. Sprich wäre dann die BC100 auf einmal ein geldwerter Vorteil, weil ich auch threoritisch am Wochenenende in Berlin bleiben könnte?
Bitte kein hartes Steuerdeutsch - ich bin da wirklich nicht fit drinnen
Besten Dank und schönen Abend euch
Bahncard 100 / Appartment
Re: Bahncard 100 / Appartment
Sprich wäre dann die BC100 auf einmal ein geldwerter Vorteil, weil ich auch threoritisch am Wochenenende in Berlin bleiben könnte? Nein.
also kann ich meine Entfernungspauschale trotzdem jährlich (zu meinem Betrieb nach München) angeben. Nein - Sie fahren da Ihrer Beschreibung nach doch gar nicht hin.
also kann ich meine Entfernungspauschale trotzdem jährlich (zu meinem Betrieb nach München) angeben. Nein - Sie fahren da Ihrer Beschreibung nach doch gar nicht hin.