Absetzen Unterhalt für Partnerin - Fall Rückzahlung von ALG1

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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wogo87
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Registriert: 28. Jan 2018, 21:30

Absetzen Unterhalt für Partnerin - Fall Rückzahlung von ALG1

Beitrag von wogo87 »

Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr meine Partnerin erfolgreich von der Steuer abgesetzt, da sie durch die Einstehungsgemeinschaft nicht berechtigt für Arbeitslosengeld 2 war und dementsprechend ein monatliches Einkommen unter Existenzminimum hatte.

Jetzt habe ich dies dieses Jahr auch vor und es kommt zu folgendem Fall:
Sie hat Arbeitslosengeld 1 bekommen für eine Zeit, ihr war aber nicht bekannt, dass dort eine Einkommensgrenze besteht durch Fehlinformationen und Sprachprobleme und muss dementsprechend Geld zurückzahlen.
Der in meinem Fall von der Steuer abzusetzende Betrag wird ja grundlegend durch das verdiente Geld gemindert, ob jetzt Arbeitslosengeld, EInkommen o.Ä. also auch durch das Arbeitslosengeld. Wenn dies aber von ihr zurückgezahlt werden muss hat sie es ja im Grunde nicht verdient bzw. es hat nicht zu ihrem Lebensunterhalt beigetragen.

Jetzt habe ich zwei Fragen:
1. Wie verhält sich das in dem Fall? Kann ich bei dem der Steuer hinzuzufügenden Schreiben über Bedürftigkeit den zurückgezahlten Wert nennen und ihn vom anzugebenden Einkommen der Partnerin abziehen? Oder gibt es eine extra Spalte hierfür?

2. Muss diese Rückzahlung dann in diesem Jahr stattfinden damit dieser Betrag nicht in die nächste Steuer rutscht und für den Fall, dass ich es dann nicht von der Steuer absetze keine Beachtung findet?

Danke euch für die Informationen und liebe Grüße!
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