Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Anlagen. Kämpfe mich mal wieder durch die Steuererklärung...
Seit Januar 2017 bin ich arbeitsunfähig erkrankt und hatte in 2017 dafür außergewöhnliche krankheitsbedingte Belastungen für Therapien, Medikamente, Fahrtkosten etc. in Höhe von über 5.000 Euro. Da ich in 2017 aber nur 6 Wochen lang steuerpflichtig war, erhalte ich voraussichtlich nur die in diesem Zeitraum (6 Wochen) bezahlten ca. 350.- Euro Einkommenssteuer für 2017 zurück. 2016 habe ich das ganze Jahr gearbeitet und erhielt nur eine sehr geringe Steuerrückerstattung. (222.- Euro von 3579.- Euro Steuer). Kann ich die hohen außergewöhnlichen Belastungen in 2017 nachträglich auf das Jahr 2016 anrechnen lassen? Sieht das Steuerrecht hier eine Möglichkeit vor?
Danke im voraus für eine Antwort!
Außergewöhnliche Belastung extrem hoch
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Re: Außergewöhnliche Belastung extrem hoch
nein, das geht nicht.
Waren das die einzigen Einnahmen( was ist mit Krankengeld?) - oder haben Sie noch eine Ehefrau, die Einkünfte hatte?
Waren das die einzigen Einnahmen( was ist mit Krankengeld?) - oder haben Sie noch eine Ehefrau, die Einkünfte hatte?
Re: Außergewöhnliche Belastung extrem hoch
Ich bekam den Rest des Jahres 2017 Krankengeld.
Re: Außergewöhnliche Belastung extrem hoch
Ledig. Sonst keine Einkünfte.
Re: Außergewöhnliche Belastung extrem hoch
Hallo,
das Krankengeld erhöht die Progression, es kann also sein, dass gar nicht alle Steuern erstattet werden.
Und dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastung doch wieder aus (wahrscheinlich nicht viel, weil der Steuersatz niedrig ist, aber immerhin).
Stefan
das Krankengeld erhöht die Progression, es kann also sein, dass gar nicht alle Steuern erstattet werden.
Und dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastung doch wieder aus (wahrscheinlich nicht viel, weil der Steuersatz niedrig ist, aber immerhin).
Stefan