Hallo!
Es gibt bereits Threads meiner Frage betreffend, aber nicht speziell für meinen Fall.
Fassen wir mal zusammen.
Laut Seite 2 der Anlage N, Zeile 45 bis 48 kann man eine Umzugskostenpauschale geltend machen. Dies würde ich gerne tun. Ich habe auch etliche Rechnungen und Quittungen aufgehoben. Eine Pauschale würde dies jedoch vereinfachen.
Allerdings war mein Umzug nicht berufsbedingt, sondern aufgrund Zuwachs.
Vorherige Verhältnisse (bis April 2017): Zwei-Zimmer-Wohnung 45qm, St.kl. I (seit April verheiratet: nun St.kl. III, Ehefrau bleibt zu hause wegen Kind [1 1/2 Jahre]), 10km zur Arbeitsstätte einmal quer durch die gleiche Stadt.
Jetzige Verhältnisse (seit Mai 2017): Drei-Zimmer-Wohnung 70qm, Wohnsitz jetzt aber 20km von der Arbeit entfernt. Zeittechnisch kommt es aufs gleiche raus, da ich jetzt die nahezu gesamte Strecke (endlich ohne Stau) zurücklegen kann.
Könnte ich da was geltend machen?
Vielleicht auch ohne diese magische Pauschale?
Kann ich evtl einen unserer Kunden angeben, da ich zu diesem jetzt definitiv näher dran bin und nicht erst in die Firma müsste - gesetz dem Fall ich arbeite für diesen einen Kunden?
Danke und schonmal viele Grüße im voraus!
Umzugskostenpauschale wegen Familiengründung?
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Re: Umzugskostenpauschale wegen Familiengründung?
Allerdings war mein Umzug nicht berufsbedingt, sondern aufgrund Zuwachs. Dann sind es auch keine Werbungskosten. Kosten einer Umzugsfirma können, soweit es Lohn- und Anfahrtkosten sind, als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden.