Krankheitskosten - keine Rechnung mehr 2017 - Abschlagszahlung möglich???
Krankheitskosten - keine Rechnung mehr 2017 - Abschlagszahlung möglich???
Guten Tag,
ich hatte im Mai 2017 bereits eine größere Zahnsache und jetzt im Herbst auch nochmal.
Heute sagte mir der Zahnarzt, dass es mit einer Rechnung im Jahr 2017 nichts mehr wird (zu erwartender Rechnungsbetrag ca. 5.500 EUR). Die zahnärztlichen Leistungen wurden alle im Jahr 2017 erbracht.
Wäre es steuerlich möglich, eine Abschlagszahlung auf die 2018 zu erwartende Rechnung noch im Jahr 2017 an den Zahnarzt zu zahlen, so dass ich gem. dem Abflussprinzip alle Zahlungen im Jahr 2017 geleistet habe und das Finanzamt das entsprechend anerkennt, auch wenn die Rechnung dann erst im Jahr 2018 ausgestellt werden wird (unter Nennung der geleisteten Abschlagszahlung im Jahr 2017).
Denn da ich privat versichert bin und einen Großteil der Rechnung von der PKV u. Beihilfe erstattet bekomme, komme ich nur dann auf einen berücksichtigungsfähigen Betrag, wenn ich alles in 2017 zahlen würde. Eine Begleichung erst im Jahr 2018 nach Rechnungseingang bringt mir dann für meine Mairechnung 2017 keine außergewöhnliche Belastung ein...
Viele Grüße
Johannes
ich hatte im Mai 2017 bereits eine größere Zahnsache und jetzt im Herbst auch nochmal.
Heute sagte mir der Zahnarzt, dass es mit einer Rechnung im Jahr 2017 nichts mehr wird (zu erwartender Rechnungsbetrag ca. 5.500 EUR). Die zahnärztlichen Leistungen wurden alle im Jahr 2017 erbracht.
Wäre es steuerlich möglich, eine Abschlagszahlung auf die 2018 zu erwartende Rechnung noch im Jahr 2017 an den Zahnarzt zu zahlen, so dass ich gem. dem Abflussprinzip alle Zahlungen im Jahr 2017 geleistet habe und das Finanzamt das entsprechend anerkennt, auch wenn die Rechnung dann erst im Jahr 2018 ausgestellt werden wird (unter Nennung der geleisteten Abschlagszahlung im Jahr 2017).
Denn da ich privat versichert bin und einen Großteil der Rechnung von der PKV u. Beihilfe erstattet bekomme, komme ich nur dann auf einen berücksichtigungsfähigen Betrag, wenn ich alles in 2017 zahlen würde. Eine Begleichung erst im Jahr 2018 nach Rechnungseingang bringt mir dann für meine Mairechnung 2017 keine außergewöhnliche Belastung ein...
Viele Grüße
Johannes
Re: Krankheitskosten - keine Rechnung mehr 2017 - Abschlagszahlung möglich???
Wäre es steuerlich möglich, eine Abschlagszahlung auf die 2018 zu erwartende Rechnung noch im Jahr 2017 an den Zahnarzt zu zahlen, so dass ich gem. dem Abflussprinzip alle Zahlungen im Jahr 2017 geleistet habe Die Frage ist völlig unsinnig - gemäß dem Abflußprinzip können Sie die Zahlungen absetzen, die in einem Kalenderjahr von Ihrem Konto "abfließen". Und wenn das nur ein Abschlag ist, kann man nur den absetzen.
Denn da ich privat versichert bin und einen Großteil der Rechnung von der PKV u. Beihilfe erstattet bekomme, komme ich nur dann auf einen berücksichtigungsfähigen Betrag, wenn ich alles in 2017 zahlen würde Und wieso wäre das nicht der Fall, wenn Sie es 2018 zahlen?
Denn da ich privat versichert bin und einen Großteil der Rechnung von der PKV u. Beihilfe erstattet bekomme, komme ich nur dann auf einen berücksichtigungsfähigen Betrag, wenn ich alles in 2017 zahlen würde Und wieso wäre das nicht der Fall, wenn Sie es 2018 zahlen?
Re: Krankheitskosten - keine Rechnung mehr 2017 - Abschlagszahlung möglich???
Danke der Nachfrage.
Für die Mairechnung habe ich einen Eigenanteil von 1.200 EUR zu tragen. Das bringt mich bis jetzt nicht über die Grenze zur außergewöhnlichen Belastung. Zusammen mit der Rechnung, die ich eigentlich noch im Dezember erwartet habe, die jetzt aber nicht kommt, werde ich aber über den Grenzwert kommen und außergewöhnliche Belastungen geltend machen können.
Wenn ich die Rechnung aber erst im Januar 2018 bekomme und dann auch erst begleiche, sind die im Mai 2017 geleisteten Eigenanteile "weg". Deshalb möchte ich in 2017 noch einen Abschlag an den Zahnarzt zahlen, ohne die Rechnung bereits zu haben.
Für die Mairechnung habe ich einen Eigenanteil von 1.200 EUR zu tragen. Das bringt mich bis jetzt nicht über die Grenze zur außergewöhnlichen Belastung. Zusammen mit der Rechnung, die ich eigentlich noch im Dezember erwartet habe, die jetzt aber nicht kommt, werde ich aber über den Grenzwert kommen und außergewöhnliche Belastungen geltend machen können.
Wenn ich die Rechnung aber erst im Januar 2018 bekomme und dann auch erst begleiche, sind die im Mai 2017 geleisteten Eigenanteile "weg". Deshalb möchte ich in 2017 noch einen Abschlag an den Zahnarzt zahlen, ohne die Rechnung bereits zu haben.
Re: Krankheitskosten - keine Rechnung mehr 2017 - Abschlagszahlung möglich???
Jetzt habe ich es verstanden - Sie wollen zahlen, bevor die Rechnung kommt. Kann man probieren, denke ich...
Re: Krankheitskosten - keine Rechnung mehr 2017 - Abschlagszahlung möglich???
Danke für Ihre Meinung!
Re: Krankheitskosten - keine Rechnung mehr 2017 - Abschlagszahlung möglich???
Denke ich auch - dem Zahnarzt wird das allerdings weniger gefallen, der hat sicher seinen Grund, warum er die Rechnung nicht mehr schreiben will *flöt*muemmel hat geschrieben:Jetzt habe ich es verstanden - Sie wollen zahlen, bevor die Rechnung kommt. Kann man probieren, denke ich...
Re: Krankheitskosten - keine Rechnung mehr 2017 - Abschlagszahlung möglich???
Mit dem Zahnarzt ist es soweit abgesprochen, auch die Summe. Ist eine große Praxis und sie haben 6 Wochen Bearbeitungsrückstand. Da die Behandlung erst jetzt abgeschlossen worden ist, klappt es nicht mehr.
Vielen Dank. Ich werde es somit mal ausprobieren.
Vielen Dank. Ich werde es somit mal ausprobieren.