Aussergewöhnliche Belastungen übernehmen
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Aussergewöhnliche Belastungen übernehmen
Schönen Sonntag zusammen,
ist es möglich aussergewöhnliche Belastungen von einem Jahr 2016 in ein Jahr 2017 später zu übernehmen (z.B. alle Rechnungen im Dezember)?
Oder ist es möglich ein Ereignis z.B. Geburt eines Kindes (Mitte Januar) steuertechnisch im Vorjahr anzuerkennen?
VG Michael
ist es möglich aussergewöhnliche Belastungen von einem Jahr 2016 in ein Jahr 2017 später zu übernehmen (z.B. alle Rechnungen im Dezember)?
Oder ist es möglich ein Ereignis z.B. Geburt eines Kindes (Mitte Januar) steuertechnisch im Vorjahr anzuerkennen?
VG Michael
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Re: Aussergewöhnliche Belastungen übernehmen
es kommt bei a.o. Belastungen auf den Zahlungszeitpunkt an - warum soll die Geburt eines Kindes im Januar für das Vorjahr absetzbar sein???
Die Geburt ist doch nicht steuerlich absetzbar! Bitte genauere Angaben!
Lia
Die Geburt ist doch nicht steuerlich absetzbar! Bitte genauere Angaben!
Lia
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Re: Aussergewöhnliche Belastungen übernehmen
Okay schade danke.schlauelia hat geschrieben:es kommt bei a.o. Belastungen auf den Zahlungszeitpunkt an
Wiiiieee die kann man nicht absetzen - nee Spaß.schlauelia hat geschrieben: - warum soll die Geburt eines Kindes im Januar für das Vorjahr absetzbar sein???
Die Geburt ist doch nicht steuerlich absetzbar
Es geht eher um die Tabelle (%) wie man den zumutbaren Betrag berechnet (http://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen/).
Dachte, dass es eventuell eine Regelung gibt, wenn die Grenze (2 Wochen) von neuem Jahr zum alten Jahr so ein großer Unterschied macht.
Re: Aussergewöhnliche Belastungen übernehmen
Hallo,
Größere Rechnung zahlt man dann halt in 2 Raten.
Stefan
Praktisch gibt es das auch, und wurde hier schon angesprochen: Entscheidend ist der Zahlungszeitpunkt.Dachte, dass es eventuell eine Regelung gibt, wenn die Grenze (2 Wochen) von neuem Jahr zum alten Jahr so ein großer Unterschied macht.
Größere Rechnung zahlt man dann halt in 2 Raten.
Stefan
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Re: Aussergewöhnliche Belastungen übernehmen
Sorry ich verstehe nicht was du meinst. Könntest du das nochmal etwas genauer erläutern?reckoner hat geschrieben:Hallo,
Praktisch gibt es das auch, und wurde hier schon angesprochen: Entscheidend ist der Zahlungszeitpunkt.Dachte, dass es eventuell eine Regelung gibt, wenn die Grenze (2 Wochen) von neuem Jahr zum alten Jahr so ein großer Unterschied macht.
Größere Rechnung zahlt man dann halt in 2 Raten.
Stefan
Macht es eigentlich nicht eher Sinn die zumutbaren Belastungen aus dem zu versteuerndem Einkommen zu berechnen?
Re: Aussergewöhnliche Belastungen übernehmen
Hallo,
Ich habe dann nur darauf hingewiesen, dass man bei sorgfältiger Planung etwas ähnliches erreichen kann, und zwar in dem man die Zahlung verschiebt.
Beispiel:
- außergewöhnliche Belastung: 10.000 Euro
- Geburt eines Kindes im 2. der betrachteten Jahre
Im ersten Jahr ist nun die zumutbare Eigenbelastung höher als im zweiten Jahr (wegen dem fehlenden Kind natürlich). Und zumutbare Eigenbelastung bedeutet nun mal, dass dieser Teilbetrag nicht abgesetzt werden kann.
Wenn nun die Rechnung erst im 2. Jahr bezahlt wird, dann kann ein größerer Teil davon abgesetzt werden.
Anderes Beispiel:
- zu versteuerndes Einkommen: 15.000 Euro
- außergewöhnliche Belastung: 10.000 Euro
Wenn man nun die kompletten 10.000 Euro absetzt, würde ein Teil davon verpuffen (weil der Grundfreibetrag unterschritten wird). In solchen Fällen könnte es dann klug sein, die Rechnung von 10.000 Euro in zwei Raten zu zahlen.
Bei diesen Rechnungen muss man aber immer auch bedenken, dass man mit zukünftigen Annahmen arbeitet (wie hoch ist eigentlich das Einkommen im nächsten Jahr?, kommen vielleicht noch weitere außergewöhnliche Belastungen dazu?, u.v.m.)
Sehr sinnvoll ist das Verschieben der Zahlung allerdings bei haushaltsnahen Dienstleistungen (weil es dort einen Höchstbetrag gibt). Lässt man etwa im Herbst sein Hausdach neu decken, dann kann man die Rechnung einfach nur zum Teil zahlen und den Rest erst im nächsten Jahr - Ergebnis: doppelter Betrag abgesetzt.
Stefan
Dabei ging es nur darum, ob man etwas verschieben kann. Der Fragesteller wollte die Geburt in ein anderes Jahr vorziehen (14 Tage sind ja nicht viel), aber das geht in diesem Fall nicht.Sorry ich verstehe nicht was du meinst. Könntest du das nochmal etwas genauer erläutern?
Ich habe dann nur darauf hingewiesen, dass man bei sorgfältiger Planung etwas ähnliches erreichen kann, und zwar in dem man die Zahlung verschiebt.
Beispiel:
- außergewöhnliche Belastung: 10.000 Euro
- Geburt eines Kindes im 2. der betrachteten Jahre
Im ersten Jahr ist nun die zumutbare Eigenbelastung höher als im zweiten Jahr (wegen dem fehlenden Kind natürlich). Und zumutbare Eigenbelastung bedeutet nun mal, dass dieser Teilbetrag nicht abgesetzt werden kann.
Wenn nun die Rechnung erst im 2. Jahr bezahlt wird, dann kann ein größerer Teil davon abgesetzt werden.
Anderes Beispiel:
- zu versteuerndes Einkommen: 15.000 Euro
- außergewöhnliche Belastung: 10.000 Euro
Wenn man nun die kompletten 10.000 Euro absetzt, würde ein Teil davon verpuffen (weil der Grundfreibetrag unterschritten wird). In solchen Fällen könnte es dann klug sein, die Rechnung von 10.000 Euro in zwei Raten zu zahlen.
Bei diesen Rechnungen muss man aber immer auch bedenken, dass man mit zukünftigen Annahmen arbeitet (wie hoch ist eigentlich das Einkommen im nächsten Jahr?, kommen vielleicht noch weitere außergewöhnliche Belastungen dazu?, u.v.m.)
Sehr sinnvoll ist das Verschieben der Zahlung allerdings bei haushaltsnahen Dienstleistungen (weil es dort einen Höchstbetrag gibt). Lässt man etwa im Herbst sein Hausdach neu decken, dann kann man die Rechnung einfach nur zum Teil zahlen und den Rest erst im nächsten Jahr - Ergebnis: doppelter Betrag abgesetzt.
Das verstehe ich nun nicht. Warum willst du das berechnen? Um zu wissen wie viel du am Ende herausbekommst?Macht es eigentlich nicht eher Sinn die zumutbaren Belastungen aus dem zu versteuerndem Einkommen zu berechnen?
Stefan
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Re: Aussergewöhnliche Belastungen übernehmen
Ja das weiß ich (leider) schon, dass sowas geht. Jedoch ließen die Rechnungen sich nicht aufteilen und sind schon bezahlt. Deshalb ja die (ungewöhnliche) Fragereckoner hat geschrieben: Beispiel:
- außergewöhnliche Belastung: 10.000 Euro
- Geburt eines Kindes im 2. der betrachteten Jahre
Im ersten Jahr ist nun die zumutbare Eigenbelastung höher als im zweiten Jahr (wegen dem fehlenden Kind natürlich). Und zumutbare Eigenbelastung bedeutet nun mal, dass dieser Teilbetrag nicht abgesetzt werden kann.
Wenn nun die Rechnung erst im 2. Jahr bezahlt wird, dann kann ein größerer Teil davon abgesetzt werden.
Anderes Beispiel:
- zu versteuerndes Einkommen: 15.000 Euro
- außergewöhnliche Belastung: 10.000 Euro
Wenn man nun die kompletten 10.000 Euro absetzt, würde ein Teil davon verpuffen (weil der Grundfreibetrag unterschritten wird). In solchen Fällen könnte es dann klug sein, die Rechnung von 10.000 Euro in zwei Raten zu zahlen.
Warum doppelter Betrag?reckoner hat geschrieben: Sehr sinnvoll ist das Verschieben der Zahlung allerdings bei haushaltsnahen Dienstleistungen (weil es dort einen Höchstbetrag gibt). Lässt man etwa im Herbst sein Hausdach neu decken, dann kann man die Rechnung einfach nur zum Teil zahlen und den Rest erst im nächsten Jahr - Ergebnis: doppelter Betrag abgesetzt.
[/quote]
Wie ich das verstehe ist das Gesamteinkommen. Einkommen - abzugsfähige Ausgaben.Macht es eigentlich nicht eher Sinn die zumutbaren Belastungen aus dem zu versteuerndem Einkommen zu berechnen?
Re: Aussergewöhnliche Belastungen übernehmen
Hallo,
Stefan
Ich bin da ja etwas abgewichen um ein weiteres Beispiel für diese "Steuergestaltung" zu zeigen. Und zwar ging es um die haushaltsnahen Dienstleistuengen, wo es einen Höchstbetrag von 6.000 Euro gibt. Wenn man nun eine Rechnung über z.B. 15.000 Euro hat, dann ist es durchaus sinnvoll diese Rechnung in zwei Raten zu zahlen (natürlich in verschiedenen Jahren); im Ergebnis kann man dann anstatt 6.000 Euro ganze 12.000 Euro gelten machen (=doppelter Betrag).Warum doppelter Betrag?
Stefan