Studium rückwirkend absetzen
Verfasst: 30. Aug 2019, 07:53
Guten Tag!
Ich hätte da eine Frage zur rückwirkenden steuerlichen Berücksichtigung des Studiums.
Situation:
Ich habe im März 2018 das Studium beendet.
Ende des Jahres, im September 2018, habe ich eine Selbstständigkeit begonnen.
Aktuell gebe ich eine Steuererklärung für 2018 ab.
Ich habe mein Studium steuerlich noch nicht gelten gemacht.
Hier spreche ich jetzt nur vom Masterstudium (Bachelor kann man ja nicht steuerlich absetzen).
Das Masterstudium habe ich zwischen Jahr 2016 bis März 2018 absolviert.
Nun meine Frage:
ich habe in der Steuererklärung 2018 das Studium bisher nicht erwähnt.
Kann ich mein Studium in der Steuerklärung 2019 rückwirkend berücksichtigen?
Im Internet hat mich eine Phrase irritiert:
„Im Prinzip ist das möglich. Eine wichtige Verfahrensfrage hat der BFH geklärt: Bis zu sieben Jahre kann man Ausbildungskosten rückwirkend ansetzen. Eine Voraussetzung muss man jedoch unbedingt beachten: Während der Ausbildungszeit darf keine Veranlagung zur Einkommensteuer bestanden haben. Anders ausgedrückt: Man darf während der Ausbildung keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben.“
Was bedeutet das? Ich gebe jetzt die Steuererklärung 2018 ab - gilt das schon als Bruch dieser Ausnahme (während der Ausbildung)? Wenn ich das Studium in der Erklärung 2018 nicht berücksichtig habe, habe ich dann noch das Recht es 2019 noch nachträglich (für 2016, 2017 und 2018) zu berücksichtigen? oder wie ist diese Phrase zu verstehen? „Man darf während der Ausbildung keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben.“
Vielen Dank!
Ich hätte da eine Frage zur rückwirkenden steuerlichen Berücksichtigung des Studiums.
Situation:
Ich habe im März 2018 das Studium beendet.
Ende des Jahres, im September 2018, habe ich eine Selbstständigkeit begonnen.
Aktuell gebe ich eine Steuererklärung für 2018 ab.
Ich habe mein Studium steuerlich noch nicht gelten gemacht.
Hier spreche ich jetzt nur vom Masterstudium (Bachelor kann man ja nicht steuerlich absetzen).
Das Masterstudium habe ich zwischen Jahr 2016 bis März 2018 absolviert.
Nun meine Frage:
ich habe in der Steuererklärung 2018 das Studium bisher nicht erwähnt.
Kann ich mein Studium in der Steuerklärung 2019 rückwirkend berücksichtigen?
Im Internet hat mich eine Phrase irritiert:
„Im Prinzip ist das möglich. Eine wichtige Verfahrensfrage hat der BFH geklärt: Bis zu sieben Jahre kann man Ausbildungskosten rückwirkend ansetzen. Eine Voraussetzung muss man jedoch unbedingt beachten: Während der Ausbildungszeit darf keine Veranlagung zur Einkommensteuer bestanden haben. Anders ausgedrückt: Man darf während der Ausbildung keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben.“
Was bedeutet das? Ich gebe jetzt die Steuererklärung 2018 ab - gilt das schon als Bruch dieser Ausnahme (während der Ausbildung)? Wenn ich das Studium in der Erklärung 2018 nicht berücksichtig habe, habe ich dann noch das Recht es 2019 noch nachträglich (für 2016, 2017 und 2018) zu berücksichtigen? oder wie ist diese Phrase zu verstehen? „Man darf während der Ausbildung keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben.“
Vielen Dank!