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Nein! Die Kosten können nur in dem Jahr angesetzt werden, in dem sie angefallen sind!Wenn ich das Studium in der Erklärung 2018 nicht berücksichtig habe, habe ich dann noch das Recht es 2019 noch nachträglich (für 2016, 2017 und 2018) zu berücksichtigen?
Es darf (hier) für die Jahre 2016 und 2017 kein bestandskräftiger Steuerbescheid bestehen, denn den könnte man nicht mehr ändern!oder wie ist diese Phrase zu verstehen?
Eventuell gehen die Verluste 2016/2017 auch im Grundfreibetrag 2018 unter!Ende des Jahres, im September 2018, habe ich eine Selbstständigkeit begonnen.
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