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Handwerkerleistungen absetzen

Verfasst: 10. Jun 2019, 16:44
von marcseattle
Hallo,
ich habe jetzt eine höhere Rechnung bekommen für eine Scheunenwandinstandsetzung. Auf der Rechnung sind die Lohnleistungen incl. MWSt. zwar ausgewiesen, aber per handschriftlichem Zusatz. Wird das handschriftlich vermerkte vom Finanzamt anerkannt? Es sind 11500€ gesamt und davon 8778€ Lohnleistungen.
Danke für eine Antwort.

Re: Handwerkerleistungen absetzen

Verfasst: 11. Jun 2019, 17:09
von Severina
Zuerst stellt sich m.E. die Frage, ob die Instandsetzung der Scheunenwand überhaupt eine Handwerkerleistung im Sinne des § 35 a darstellt, denn diese muss im Haushalt des Steuerpflichtigen durchgeführt werden. Dazu gehören allerdings auch 'Zubehörräume':

" Maßgeblich ist, dass der Steuerpflichtige den ggf. gemeinschaftlichen Besitz über diesen Bereich ausübt und für Dritte dieser Bereich nach der Verkehrsanschauung der (Wohn-) Anlage, in der der Steuerpflichtige seinen Haushalt betreibt, zugeordnet wird."

Wenn die Scheune in einem (landwirtschaftlichen) Betriebsvermögen steckt, wäre die ganze Rechnung absetzbar.

Zur eigentlichen Frage: Es kommt drauf an... z.B. wie der Vermerk genau aussieht, könnten es z.B. auch Sie selbst gewesen sein, der das geschrieben hat, gibt es eine Unterschrift zum Zusatz, ergibt sich die Zahl auch aus den Einzelpositionen der Rechnung, ist ein Stundennachweis o.ä. dabei, aus dem sich die Zahl ermitteln lässt...