Student - Mietkosten und Verlustvortrag
Verfasst: 22. Mär 2019, 20:35
Hallo,
ich hab eine kurze Frage, zu der ich sonst noch nirgeds wirklich fündig wurde.
Hoffe, dass ich im richtigen Unterforum gelandet bin.
Seit Oktober 2017 bin ich für mein Zweitstudium in eine andere Stadt gezogen.
Da ich etwas von Zweitwohnsitzsteuer gehört habe, habe ich meinen Hauptwohnsitz dort angemeldet.
Jetzt bin ich gerade dabei meine Steuererklärung zu machen.
Habe letztes Jahr eine befristete Ferienbeschäftigung ausgeübt und bekomme doch einiges zurück.
Jetzt las ich, dass man Miet- und sonstige Studienkosten mit angeben kann.
Diese bilden dann den Verlustvortrag, welcher dann später beim ersten "richtigen" Gehalt wirksam werden kann.
Natürlich würde ich gerne auch die Mietkosten angeben, da es ein echt großer Batzen ist.
Ich bin ungefähr 40% in der Studienstadt und 60% in der Heimat (Semesterferien + Wochenenden).
Wenn die Wohnung im Studienort als Hauptwohnsitz angegeben ist, geht das nicht oder?
Oder kann man trotzdem irgendwie argumentieren, dass man trotz Hauptwohnsitz öfters in der Heimat ist?
Ansonsten sollte ich wohl umgehend die Wohnung als Zeitwohnsitz umschreiben lassen.
Vielleicht weiß da jemand mehr?
Liebe Grüße
ich hab eine kurze Frage, zu der ich sonst noch nirgeds wirklich fündig wurde.
Hoffe, dass ich im richtigen Unterforum gelandet bin.
Seit Oktober 2017 bin ich für mein Zweitstudium in eine andere Stadt gezogen.
Da ich etwas von Zweitwohnsitzsteuer gehört habe, habe ich meinen Hauptwohnsitz dort angemeldet.
Jetzt bin ich gerade dabei meine Steuererklärung zu machen.
Habe letztes Jahr eine befristete Ferienbeschäftigung ausgeübt und bekomme doch einiges zurück.
Jetzt las ich, dass man Miet- und sonstige Studienkosten mit angeben kann.
Diese bilden dann den Verlustvortrag, welcher dann später beim ersten "richtigen" Gehalt wirksam werden kann.
Natürlich würde ich gerne auch die Mietkosten angeben, da es ein echt großer Batzen ist.
Ich bin ungefähr 40% in der Studienstadt und 60% in der Heimat (Semesterferien + Wochenenden).
Wenn die Wohnung im Studienort als Hauptwohnsitz angegeben ist, geht das nicht oder?
Oder kann man trotzdem irgendwie argumentieren, dass man trotz Hauptwohnsitz öfters in der Heimat ist?
Ansonsten sollte ich wohl umgehend die Wohnung als Zeitwohnsitz umschreiben lassen.
Vielleicht weiß da jemand mehr?
Liebe Grüße