Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer
Verfasst: 25. Jun 2019, 21:05
Paragraf 10 Abs. 1 Nr 4 EStG.
Im Prinzip wird die gezahlte Kirchensteuer wie eine Spende behandelt - allerdings nur die tatsächlich gezahlte. Diese setzt sich zusammen aus
Lohnkirchensteuer lt. Lohnsteuerbescheinigung
+ Kirchensteuer lt.festgesetzten und geleisteten Vorauszahlungen
+ Kirchensteuernachzahlungen für frühere Jahre
ABZÜGLICH
Kirchensteuererstattungen für frühere Jahre.
Dabei kommt es NUR auf das Ab- bzw. Zuflussdatum an, nicht darauf, FÜR welches Jahr die Kirchensteuer gezahlt/erstattet wurde.
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger, der Vorauszahlungen leisten muss, zahlt diese am 19.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Jahres. Vergisst er die letzte Überweisung und fließt diese nach entsprechender Mahnung erst im folgenden Januar ab, so wird die enthaltene Kirchensteuer auch erst im Folgejahr bei den Sonderausgaben berücksichtigt.
Wo sehen Sie da eine Benachteiligung - und gegenüber wem? Jemand, der nicht kirchensteuerpflichtig ist, bekommt auch keinen Sonderausgabenabzug. Würden Sie dem Roten Kreuz versehentlich statt 100 € 1000 € Spende überweisen und dann die 900 € zurückbekommen, dann würden Sie doch vermutlich auch nicht erwarten, dass in der Steuerveranlagung 1000 € Spende anerkannt würden, oder?
Im Prinzip wird die gezahlte Kirchensteuer wie eine Spende behandelt - allerdings nur die tatsächlich gezahlte. Diese setzt sich zusammen aus
Lohnkirchensteuer lt. Lohnsteuerbescheinigung
+ Kirchensteuer lt.festgesetzten und geleisteten Vorauszahlungen
+ Kirchensteuernachzahlungen für frühere Jahre
ABZÜGLICH
Kirchensteuererstattungen für frühere Jahre.
Dabei kommt es NUR auf das Ab- bzw. Zuflussdatum an, nicht darauf, FÜR welches Jahr die Kirchensteuer gezahlt/erstattet wurde.
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger, der Vorauszahlungen leisten muss, zahlt diese am 19.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Jahres. Vergisst er die letzte Überweisung und fließt diese nach entsprechender Mahnung erst im folgenden Januar ab, so wird die enthaltene Kirchensteuer auch erst im Folgejahr bei den Sonderausgaben berücksichtigt.
Wo sehen Sie da eine Benachteiligung - und gegenüber wem? Jemand, der nicht kirchensteuerpflichtig ist, bekommt auch keinen Sonderausgabenabzug. Würden Sie dem Roten Kreuz versehentlich statt 100 € 1000 € Spende überweisen und dann die 900 € zurückbekommen, dann würden Sie doch vermutlich auch nicht erwarten, dass in der Steuerveranlagung 1000 € Spende anerkannt würden, oder?