Gezahlte und erstattete Kirchensteuer
Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer
Paragraf 10 Abs. 1 Nr 4 EStG.
Im Prinzip wird die gezahlte Kirchensteuer wie eine Spende behandelt - allerdings nur die tatsächlich gezahlte. Diese setzt sich zusammen aus
Lohnkirchensteuer lt. Lohnsteuerbescheinigung
+ Kirchensteuer lt.festgesetzten und geleisteten Vorauszahlungen
+ Kirchensteuernachzahlungen für frühere Jahre
ABZÜGLICH
Kirchensteuererstattungen für frühere Jahre.
Dabei kommt es NUR auf das Ab- bzw. Zuflussdatum an, nicht darauf, FÜR welches Jahr die Kirchensteuer gezahlt/erstattet wurde.
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger, der Vorauszahlungen leisten muss, zahlt diese am 19.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Jahres. Vergisst er die letzte Überweisung und fließt diese nach entsprechender Mahnung erst im folgenden Januar ab, so wird die enthaltene Kirchensteuer auch erst im Folgejahr bei den Sonderausgaben berücksichtigt.
Wo sehen Sie da eine Benachteiligung - und gegenüber wem? Jemand, der nicht kirchensteuerpflichtig ist, bekommt auch keinen Sonderausgabenabzug. Würden Sie dem Roten Kreuz versehentlich statt 100 € 1000 € Spende überweisen und dann die 900 € zurückbekommen, dann würden Sie doch vermutlich auch nicht erwarten, dass in der Steuerveranlagung 1000 € Spende anerkannt würden, oder?
Im Prinzip wird die gezahlte Kirchensteuer wie eine Spende behandelt - allerdings nur die tatsächlich gezahlte. Diese setzt sich zusammen aus
Lohnkirchensteuer lt. Lohnsteuerbescheinigung
+ Kirchensteuer lt.festgesetzten und geleisteten Vorauszahlungen
+ Kirchensteuernachzahlungen für frühere Jahre
ABZÜGLICH
Kirchensteuererstattungen für frühere Jahre.
Dabei kommt es NUR auf das Ab- bzw. Zuflussdatum an, nicht darauf, FÜR welches Jahr die Kirchensteuer gezahlt/erstattet wurde.
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger, der Vorauszahlungen leisten muss, zahlt diese am 19.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Jahres. Vergisst er die letzte Überweisung und fließt diese nach entsprechender Mahnung erst im folgenden Januar ab, so wird die enthaltene Kirchensteuer auch erst im Folgejahr bei den Sonderausgaben berücksichtigt.
Wo sehen Sie da eine Benachteiligung - und gegenüber wem? Jemand, der nicht kirchensteuerpflichtig ist, bekommt auch keinen Sonderausgabenabzug. Würden Sie dem Roten Kreuz versehentlich statt 100 € 1000 € Spende überweisen und dann die 900 € zurückbekommen, dann würden Sie doch vermutlich auch nicht erwarten, dass in der Steuerveranlagung 1000 € Spende anerkannt würden, oder?
Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer
Hallo,
Stefan
Richtig. Aber gleichzeitig war der Spendenabzug (ich nenn' es jetzt mal so) im Vorjahr zu hoch, ergo die Steuer zu niedrig (und das bleibt so).Stattdessen wird nun für den aktuellen Steuerfall diese Erstattung aus dem Vorjahr
(für mich unverständlicherweise) mit angerechnet, was den gesamten Rückzahlungsbetrag
unangemessen reduziert.
Stefan
Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer
Ich danke Euch für Eure Erklärungsversuche, aber ich bin offenbar zu dumm, es zu verstehen.
Im allerersten Jahr, in dem ich steuerpflichtig wurde, hat man meine KiSt auf 462 DM festgesetzt.
Der Abzug vom Lohn betrug 542 DM, also habe ich 80 DM zuviel bezahlt. Genau diesen Betrag habe
ich auch zurückbekommen. Somit war mein "Konto" beim FA "ausgeglichen" und alles war gut.
Im Folgejahr hat man meine KiSt auf 744 DM festgesetzt.
Der Abzug vom Lohn betrug 929 DM, also habe ich rein rechnerisch 185 DM zuviel bezahlt.
Genau diesen zuviel gezahlten Betrag hätte ich nun auch zurück erwartet bzw. zurückbekommen müssen.
Habe ich aber nicht, denn das FA rechnete wie folgt:
gezahlte KiSt: 929 DM
ab erstattete KiSt: 80 DM
verbleiben: 849 DM
festgesetzt werden: 744 DM
demnach zuviel gezahlt: 105 DM
Das FA hat also einfach die 80 DM aus dem "ausgeglichenen" Konto des Vorjahres nochmal eingerechnet.
Das ist doch eine Benachteiligung für mich!
Und dieses Phänomen pflanzt sich nun Jahr für Jahr fort und jedesmal werde ich benachteiligt.
Warum darf das FA das so machen?
Wo ist denn mein Denkfehler?
(Mein Wohnort ist übrigens NRW.)
Im allerersten Jahr, in dem ich steuerpflichtig wurde, hat man meine KiSt auf 462 DM festgesetzt.
Der Abzug vom Lohn betrug 542 DM, also habe ich 80 DM zuviel bezahlt. Genau diesen Betrag habe
ich auch zurückbekommen. Somit war mein "Konto" beim FA "ausgeglichen" und alles war gut.
Im Folgejahr hat man meine KiSt auf 744 DM festgesetzt.
Der Abzug vom Lohn betrug 929 DM, also habe ich rein rechnerisch 185 DM zuviel bezahlt.
Genau diesen zuviel gezahlten Betrag hätte ich nun auch zurück erwartet bzw. zurückbekommen müssen.
Habe ich aber nicht, denn das FA rechnete wie folgt:
gezahlte KiSt: 929 DM
ab erstattete KiSt: 80 DM
verbleiben: 849 DM
festgesetzt werden: 744 DM
demnach zuviel gezahlt: 105 DM
Das FA hat also einfach die 80 DM aus dem "ausgeglichenen" Konto des Vorjahres nochmal eingerechnet.
Das ist doch eine Benachteiligung für mich!
Und dieses Phänomen pflanzt sich nun Jahr für Jahr fort und jedesmal werde ich benachteiligt.
Warum darf das FA das so machen?
Wo ist denn mein Denkfehler?
(Mein Wohnort ist übrigens NRW.)
Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer
Hallo,
Die Kirchensteuer selbst war ausgeglichen, da wird nichts eingerechnet. Die 80 DM verringern nur die Sonderausgaben. Deine Steuer hat sich nur um 80 DM mal Grenzsteuersatz erhöht, das können maximal 39 DM gewesen sein (bei Höchststeuersatz plus 9% Soli).
Stefan
Und 80 DM zu viel als Sonderausgabe (=Spende) abgesetzt.Der Abzug vom Lohn betrug 542 DM, also habe ich 80 DM zuviel bezahlt.
Nein, da wette ich dagegen.ab erstattete KiSt: 80 DM
Die Kirchensteuer selbst war ausgeglichen, da wird nichts eingerechnet. Die 80 DM verringern nur die Sonderausgaben. Deine Steuer hat sich nur um 80 DM mal Grenzsteuersatz erhöht, das können maximal 39 DM gewesen sein (bei Höchststeuersatz plus 9% Soli).
Weil es korrekt ist, und auch logisch.Warum darf das FA das so machen?
Unterschied zwischen Kirchensteuerzahlung und Sonderausgabenabzug nicht verstanden würde ich sagen.Wo ist denn mein Denkfehler?
Unerheblich, das ist deutschlandweit gleich.(Mein Wohnort ist übrigens NRW.)
Stefan
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer
Wenn vermeintliche Nachteile erkannt werden, wird gemeckert!
Logik: die zuviel gezahlten KiSt 2017 war in 2017 Sonderausgabe - daher mindert die erstattete KiSt 2018 die Sonderausgaben 2018!
Was ist daran ungerecht? Das andere wäre ungerecht!!
Lia
Logik: die zuviel gezahlten KiSt 2017 war in 2017 Sonderausgabe - daher mindert die erstattete KiSt 2018 die Sonderausgaben 2018!
Was ist daran ungerecht? Das andere wäre ungerecht!!
Lia
Re: Gezahlte und erstattete Kirchensteuer
Hallo,
kleine Korrektur: Ich weiß nicht wie ich auf 9% Soli kam, richtig hätte es 7,5% heißen müssen.
Stefan
kleine Korrektur: Ich weiß nicht wie ich auf 9% Soli kam, richtig hätte es 7,5% heißen müssen.
Stefan