Nachträglich einfordern?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Lykke-Li
Beiträge: 1
Registriert: 31. Jul 2010, 15:33

Nachträglich einfordern?

Beitrag von Lykke-Li »

Hallo,

man kann Sonderausgaben jährlich bis zu 4.000e absetzen. Ich habe aber leider vergessen meine Nachweise beim Finanzamt miteinzureichen. Das ist mir erst aufgefallen als ich den Bescheid erhielt (hab nur die Pauschale von 36€ gekommen). Lohnt es sich Einspruch einzulegen und die Nachweise nachträglich anerkennen zu lassen? Hatte einer von euch mal so einen Fall? Geht immerhin um gute 1.300€...

Danke!
Tempelhof123
Beiträge: 183
Registriert: 30. Mär 2010, 23:39

Re: Nachträglich einfordern?

Beitrag von Tempelhof123 »

Hallo,
natürlich kannst Du Einspruch einlegen, sofern die Einspruchsfrist noch nicht verstrichen ist. Scheinbar hast Du Deine Sonderausgaben auch nicht in der Steuererklärung angegeben, ansosnsten das FinA die Belege von sich aus angefordert hätte. Seì`s drum, ist ganz normal, das man mal was vergisst. Sollte keine Probleme geben.
Gruß Thomas
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Nachträglich einfordern?

Beitrag von Bostonian »

Das nennt sich dann "Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel" nach § 173 AO. Wenn Du das im Einspruch erwaehnst, wissen die Finanzbeamten sofort, um was es geht.
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