Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der PKV meiner Freundin.
Ich habe die Versicherungsbeiträge für meine Freundin bezahlt. Wir leben zusammen und haben ein gemeinsames Kind für das ich auch die Beiträge zahle.
Ich bin der eingetragene Versicherungsnehmer, aber meine Freundin und unser gemeinsames Kind sind die Versicherten.
Die Beitragszahlung für mein Kind sind problemlos anrechenbar.
Jedoch habe ich keine Ahnung, ob dies auch für die Beiträge für die Versicherung meiner Freundin gilt.
Soweit ich verstehe, könnte ich das eventuell bei Sonderangaben angeben? Hat jemand hiermit Erfahrung und könnte mir weiterhelfen?
Vielen Dank.
Viele Grüße,
Stevento