Studium (Master) und Job (Leiharbeit)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Julian
Beiträge: 2
Registriert: 22. Mär 2018, 14:22

Studium (Master) und Job (Leiharbeit)

Beitrag von Julian »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und sitze an meiner Steuererklärung.

Meine derzeitige Situation ist:

Nach Berufsausbildungen (1996 - 1999, 2003 - 2005) und Bachelor (2013 - 2017) mache ich jetzt gerade noch einen Master (Seit Sept. 2017). Allerdings ist es eine Kooperation zwischen 4 Hochschulen, ergo muss ich jeden Tag zu einem anderen Hochsculstandort in der Region fahren.
Zusätzlich arbeite ich bei einer Firma die Pflegekräfte verleiht. Also eigendlich kein erster Standort des Arbeitsplatzes wenn ich richtig liege.
Ich habe allerdings dort erst zum 1.9.17 fest angefangen und seit dem nur in einer Klinik gearbeitet. Davor war ich kurz auf 450 Euro dort angestellt, allerdings in einer anderen Klinik tätig.
Dazu kommt das ich bis zum 1.9.17 noch Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr bekommen habe. Leider überschneidet sich tatsächlich der 1.9. für die Übergangsgebührnisse und Job. Wäre also Steuerklasse 6 für einen Tag?
Zur Vervollständigung: Meine Frau arbeitet Vollzeit und 2 Kinder sind noch Zuhause. (Kiga und Schule).
Ich nutze das Steuerprogramm von Wieso: Steuerstart 2018.
Nun zu meiner Frage:
1. Wie müssen die ganzen verschiedenen Fahrstrecken für das Studium angegeben werden?
2. Sind die Fahrkosten für die Arbeit, da Leiharbeiter, Reisekosten oder Fahrkosten?
3. Wie muss ich, falls nötig, diesen einen Tag der Überschneidung aufdröseln und angeben?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gruß Julian
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studium (Master) und Job (Leiharbeit)

Beitrag von muemmel »

1. Bei Studenten ist die Hochschule die erste Tätigkeitsstätte. Ob das hier auf alle Hochschulen zutrifft - keine Ahnung.
2. Reisekosten - selbst wenn Sie kein Leiharbeiter wären, denn die eT ist ja die Hochschule (oder mindestens eine davon).
3. Überhaupt nicht, da Steuerklassen nur für die monatliche Vorauszahlung relevant sind, aber nicht für die Steuerfestsetzung.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studium (Master) und Job (Leiharbeit)

Beitrag von muemmel »

Noch was: Sie wissen, daß Sie Kosten aus der Bachelorzeit per Verlustvortrag geltend machen können, soweit ein Verlust entstanden ist? Denn bei Ihnen ist der Bachelor ja keine Erstausbildung...
Julian
Beiträge: 2
Registriert: 22. Mär 2018, 14:22

Re: Studium (Master) und Job (Leiharbeit)

Beitrag von Julian »

Vielen Dank für die Antworten.

Im Bachelor konnte ich alles absetzen da ich zu versteuerdes Einommen in Form der Übergangsgebührnisse vom Bund bekam.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studium (Master) und Job (Leiharbeit)

Beitrag von muemmel »

Im Bachelor konnte ich alles absetzen da ich zu versteuerdes Einommen in Form der Übergangsgebührnisse vom Bund bekam. Dann ist der Keks natürlich schon gegessen...
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