Hallo,
eine Zuwendung (Spende) an eine Stiftung ist nach § 10b, Abs. 1, Satz 1 EStG bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte geltend zu machen.
Ein Spende in einen Stiftungsstock einer Stiftung ist nach § 10b, Abs. 1a, Satz geltend zu machen.
Kann eine Spende in einen Stiftungsstock nun zweimal (nach Abs. 1 und Abs. 1a) geltend gemacht werden? Im Satz 1 unter Abs. 1a steht .....z u s ä t z l i c h zu den Höchstbeträgen nach Abs. 1, Satz 1 abgezogen werden.