Studium mit erstem "richtigen" Gehlalt abgestzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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drako
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Studium mit erstem "richtigen" Gehlalt abgestzen

Beitrag von drako »

Hallo,

ich war von 2011 bis 2017 Student (Bachelor und Master nach vorheriger Berufsausbildung). Nun hörte ich, dass man im nachhinein die entstandennen Kosten (Semesterbeiträge etc.), in der ersten Steuererklärung nach Berufsantritt (welche nun ansteht) absetzen kann. Hierraus ergeben sich für mich einige Fragen:
  1. Kann man alle Kosten in der Erklärung für 2017 veranschlagen oder ist für jedes Jahr eine seperate Erklärung nötig.
  2. Ich habe bereits 2012 und 2016 eine Erkärung abgegeben, um Steuern für Einkünfte aus meine Studententätigkeit zurückzufordern, welche innerhalb des Freibetrags lagen. Bei diesen Erklärungen wurden keine Kosten des Studiums angegeben. Behindert dies nun irgendwie die Veranschlagung in 2017?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Studium mit erstem "richtigen" Gehlalt abgestzen

Beitrag von schlauelia »

1. für jedes Jahr ist eine Erklärung erforderlich
2. außer für 2012 und 2016 - und ob nun 2017 da noch etwas sich auswirkt? Ausgaben müssen immer im Jahr der Ausgabe angesetzt werden - alle anderen Infos sind falsch oder wurden falsch verstanden.

Lia
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studium mit erstem "richtigen" Gehlalt abgestzen

Beitrag von muemmel »

Ich habe bereits 2012 und 2016 eine Erkärung abgegeben, um Steuern für Einkünfte aus meine Studententätigkeit zurückzufordern Es gab also Einnahmen 2012 und 2016? Die werden dann jeweils mit den Verlusten der Vorjahre verrechnet. Und für 2012 und 2016 können nachträglich keine Kosten mehr angegeben werden. Sie sollten also prüfen, ob es sich hier überhaupt lohnt, irgendwas einzureichen.
drako
Beiträge: 2
Registriert: 3. Jan 2018, 16:10

Re: Studium mit erstem "richtigen" Gehlalt abgestzen

Beitrag von drako »

muemmel hat geschrieben:Ich habe bereits 2012 und 2016 eine Erkärung abgegeben, um Steuern für Einkünfte aus meine Studententätigkeit zurückzufordern Es gab also Einnahmen 2012 und 2016? Die werden dann jeweils mit den Verlusten der Vorjahre verrechnet. Und für 2012 und 2016 können nachträglich keine Kosten mehr angegeben werden. Sie sollten also prüfen, ob es sich hier überhaupt lohnt, irgendwas einzureichen.
Korrekt 2012 und 2016 gab es Einnahmen (400€-Basis / Studentenjob), welche sich im Rahmen des Steuerfreibetrages bewegten.
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Studium mit erstem "richtigen" Gehlalt abgestzen

Beitrag von muemmel »

welche sich im Rahmen des Steuerfreibetrages bewegten Das nützt Ihnen nichts, denn auch Einkommen unter dem Freibetrag wird mit vorgetragenen Werbungskosten verrechnet. Wie ich schon schrieb: Rechnen Sie es mal durch.
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