Fahrtkosten
Fahrtkosten
Hallo Zusammen,
bald muss ich wieder hier in Deutschland eine Steuererklärung machen. Hier entstehen für mich aber Fragen.
Ich bin ledig aber zusammenlebend mit einem Partner. Ich habe bis 30.09.2017 in Holland gearbeitet und dort auch Steuern bezahlt. Seit Oktober 2017 bin ich wieder in Deutschland beschäftigt, zahle hier Einkommenssteuer und fahre 11KM eine einfache Strecke zur Arbeit, nach Holland zuvor 136KM eine einfache Strecke. Wie verhält es sich nun hier in Deutschland bei der Steuererklärung? Werden die drei MOnate Oktober bis Dezember als Fahrtkosten berechnet bzw. sollten bei der Steuer angegeben werden oder kann das ganze Jahr abgerechnet werden?
Danke
Gruß Orlandi
bald muss ich wieder hier in Deutschland eine Steuererklärung machen. Hier entstehen für mich aber Fragen.
Ich bin ledig aber zusammenlebend mit einem Partner. Ich habe bis 30.09.2017 in Holland gearbeitet und dort auch Steuern bezahlt. Seit Oktober 2017 bin ich wieder in Deutschland beschäftigt, zahle hier Einkommenssteuer und fahre 11KM eine einfache Strecke zur Arbeit, nach Holland zuvor 136KM eine einfache Strecke. Wie verhält es sich nun hier in Deutschland bei der Steuererklärung? Werden die drei MOnate Oktober bis Dezember als Fahrtkosten berechnet bzw. sollten bei der Steuer angegeben werden oder kann das ganze Jahr abgerechnet werden?
Danke
Gruß Orlandi
Re: Fahrtkosten
Werfen Sie doch mal einen Blick in das Formular N-AUS für 2016. Da werden Sie feststellen, daß Werbungskosten für Jobs im Ausland dort ganz normal eingetragen werden (Zeile 71 bis 75.
Re: Fahrtkosten
Seine Antwort:
Hallo,
Ich habe bei meinem alten Steuerberater mal nachgefragt und dies ist seine Antwort:
„da Sie in 2017 wieder Einkünfte in Deutschland erzielt haben, müssen Sie für dieses Jahr eine Steuererklärung in Deutschland abgeben. Die Erklärung umfasst dann auch das ganze Jahr, wobei die Einkünfte unterschiedlich behandelt werden. Die „deutschen“ Einkünfte sind steuerpflichtig, hierbei werden dann z.B. auch die in diesem Zeitraum angefallenen Fahrtkosten zum Abzug gebracht. Die „holländischen“ Einkünfte müssen ebenfalls in der Erklärung angegeben werden (in diesem Block werden z.B. auch die dabei angefallenen Fahrt- und andere Kosten berücksichtigt), allerdings sind diese nicht steuerpflichtig. Sie werden aber zur Ermittlung eines besonderen Steuersatzes herangezogen, d.h. Sie zahlen auf Ihr „deutsches“ Einkommen prozentual mehr an Steuern als das üblich wäre. Dies kann – abhängig davon, wie sich Ihre gesamte Situation in 2017 darstellt – dazu führen, dass Sie für 2017 eine Nachzahlung leisten müssen.“
Kann das echt sein? Müsste ich Evt. Nachzahlen?
Danke
Hallo,
Ich habe bei meinem alten Steuerberater mal nachgefragt und dies ist seine Antwort:
„da Sie in 2017 wieder Einkünfte in Deutschland erzielt haben, müssen Sie für dieses Jahr eine Steuererklärung in Deutschland abgeben. Die Erklärung umfasst dann auch das ganze Jahr, wobei die Einkünfte unterschiedlich behandelt werden. Die „deutschen“ Einkünfte sind steuerpflichtig, hierbei werden dann z.B. auch die in diesem Zeitraum angefallenen Fahrtkosten zum Abzug gebracht. Die „holländischen“ Einkünfte müssen ebenfalls in der Erklärung angegeben werden (in diesem Block werden z.B. auch die dabei angefallenen Fahrt- und andere Kosten berücksichtigt), allerdings sind diese nicht steuerpflichtig. Sie werden aber zur Ermittlung eines besonderen Steuersatzes herangezogen, d.h. Sie zahlen auf Ihr „deutsches“ Einkommen prozentual mehr an Steuern als das üblich wäre. Dies kann – abhängig davon, wie sich Ihre gesamte Situation in 2017 darstellt – dazu führen, dass Sie für 2017 eine Nachzahlung leisten müssen.“
Kann das echt sein? Müsste ich Evt. Nachzahlen?
Danke
Re: Fahrtkosten
Kann das echt sein? Ja, kann es. Die NL-Einkünfte unterliegen der Progression und erhöhen dadurch den Steuersatz auf inländisches Einkommen - das hat er Ihnen völlig korrekt erklärt.
Re: Fahrtkosten
Kann denn durch meine hohen Fahrtkosten nach Holland (8Monate einfache Strecke 136km) sich das ganze Ausgleichen?
Kann es sein das ich dann eine Vorauszahlung für 2018 monatlich zahlen müsste obwohl dann der richtige Steuersatz abgeführt wird?
Kann es sein das ich dann eine Vorauszahlung für 2018 monatlich zahlen müsste obwohl dann der richtige Steuersatz abgeführt wird?
Re: Fahrtkosten
1. Möglich.
2. Nein.
2. Nein.