Zinsen Studienkredit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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djangon
Beiträge: 1
Registriert: 26. Nov 2017, 13:42

Zinsen Studienkredit

Beitrag von djangon »

Hallo zusammen,

ich habe mich jetzt schon etwas länger mit dem Thema Absetzen der Zinsen eines Studienkredits beschäftigt.

Zu mir:

Ich habe in den Jahren 2011-2015 einen Studienkredit bezogen. Dabei habe ich die Zinsen jeden Monat bereits gezahlt.
Eine Steuererklärung habe ich aufgrund meiner geringen Einkünfte (mac. 400€/Monat) noch nicht gemacht.

MIt Jahresbeginn 2016 habe ich angefangen zu arbeiten. Nun möchte ich mit meiner ersten Steuererklärung für 2016 alles richtig angeben.
Kann ich die in Jahren 2011-2015 bereits gezahlten Zinsen mit meiner ersten Steuererklärung geltend machen?

Was ist bisher nicht verstanden habe, ist der Verlustvortrag.
Prinzipiell ist die Frage, ob und wie ich die Zinsen von vor 2016 angegeben kann (aufgrund zweiter Ausbildung als Werbungskosten).
Kann ich also die Zinsen in der Steuererklärung von 2016 so angeben: 2015: XXX€, 2014 XXX,€ usw.

Besten Dank und viele Grüße,

djangon
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Zinsen Studienkredit

Beitrag von schlauelia »

angeben können Sie alles, aber Ausgaben in 2016 werden nur anerkannt, wenn sie auch 2016 gezahlt wurden.
Lia
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zinsen Studienkredit

Beitrag von muemmel »

Was ist bisher nicht verstanden habe, ist der Verlustvortrag. Nun, Verluste werden für ein bestimmtes Jahr festgestellt und dann ins nächste Jahr vorgetragen. Wenn Sie also meinen, 2011-15 Verluste gehabt zu haben, dann reichen Sie Anträge auf Verlustfeststellung ein, und zwar Jahr für Jahr: 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015, also insgesamt 5 Anträge. Achtung: Einkommen aus Jobs, die keine pauschalversteuerten Minijobs waren, wird gegengerechnet, so daß man evtl. gar keinen Verlust hat. Ein Verlust ist ein Einkommen unter null - mehr Werbungskosten als Einnahmen also.
Kann ich also die Zinsen in der Steuererklärung von 2016 so angeben: 2015: XXX€, 2014 XXX,€ usw. Nein, können Sie nicht - siehe oben.
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