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KFZ-Haftpflicht abweichender Zahler

Verfasst: 16. Nov 2017, 18:18
von Inoc
Hallo,

Ich würde gerne wissen ob es möglich ist das ich als Zahler der KFZ-Haftpflichtversicherung diese Kosten bei mir in die Steuer mit eintragen kann?

Das ganze ist wie folgt:
Person A ist Halter und Versicherungsnehmer
Person B (ich) ist der jenige der die Kosten trägt

Ist die dann möglich oder kann das dann nur Person A mit eintragen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Re: KFZ-Haftpflicht abweichender Zahler

Verfasst: 17. Nov 2017, 17:02
von StephanM
Grundsätzlich haben Sie die Schuld eines anderen getilgt und damit ist das bei Ihnen nicht ansetzbar, denn es ist nicht Ihre Haftpflichversicherung.

Haben Sie mal geprüft, ob sich diese Versicherungsbeiträge bei Ihnen überhaupt auswirken? Bei vielen wird der Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs bereits durch die Krankenversicherungsbeiträge erreicht und solche weiteren Versicherungen haben dort keine Auswirkung mehr.

Re: KFZ-Haftpflicht abweichender Zahler

Verfasst: 18. Nov 2017, 01:28
von reckoner
Hallo,
Grundsätzlich haben Sie die Schuld eines anderen getilgt und damit ist das bei Ihnen nicht ansetzbar, denn es ist nicht Ihre Haftpflichversicherung.
Sehe ich nicht unbedingt so. Entscheidend ist imho, wer die Beiträge letztendlich gezahlt hat.
Nehmen wir mal den anderen Fall: Jemand mit Platz bei den Sonderausgaben (die Höchstgrenzen wurden ja bereits angesprochen) versichert die Fahrzeuge der ganzen Familie auf seinen Namen, und zwar nur weil er es ja noch absetzen kann (die anderen aber nicht - wie die meisten). Für mich wäre gerade das ein Gestaltungsmissbrauch.

Aber natürlich sollte irgendwie glaubhaft gemacht werden können, dass die Versicherung beispielsweise nur aufgrund der Beitragshöhe/des Schadenfreiheitsrabattes auf jemand anderes läuft. Denkbar wäre da ein Kaufvertrag der bestätigt, wem das Fahrzeug gehört (Eigentümer), und weiter ein Kontoauszug über die Zahlung.

Stefan