Hallo,
nachdem ich nirgends im Internet eine eindeutige Antwort gefunden habe, kommt hier nun meine Frage.
Ich studiere im teuren München seit Oktober 2013. Dort habe ich - zur Vermeidung der hohen Zweitwohnsitzsteuer - den Erstwohnsitz angemeldet (seit 1.1.2014). Bei meinen Eltern im Elternhaus wohne ich in einer kleinen Wohnung (mit eigener Küche, Bad) und beteilige mich an den Haushaltskosten, dort habe ich den Zweitwohnsitz.
Der Lebensmittelpunkt ist allerdings weiterhin bei meinen Eltern (Freunde, Mitgliedschaft und Aktivität in Vereinen/Kirchengemeinde, regelmäßige Heimfahren mind. 1x/Monat usw.). Also eigentlich stimmt mein Meldeverhältnis nicht, ist jetzt aber nicht zu ändern.
Kann ich trotzdem irgendwas mit doppelter Haushaltsführung machen? Wenn ich diesen "Lebensmittelpunkt" in der Heimatstadt nachweisen kann... oder ist das per Definition unmöglich, da der Erstwohnsitz der Lebensmittelpunkt ist und der nun laut Meldung in München liegt...?
Soll ich es trotzdem versuchen, bei der Steuererklärung anzumelden? Welche Nachweise muss ich der Erklärung beifügen?
Und: kann ich das sowohl für das Bachelor- (Erst-)-Studium als auch für das Masterstudium machen?
Ich bin dankbar für jeden Tipp, da diese Frage nicht eindeutig im Internet geklärt wird.
LG
zitronenbluete17
Studium Doppelter Haushalt - Erstwohnung Studienort
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Re: Studium Doppelter Haushalt - Erstwohnung Studienort
Die Meldeverhältnisse sind korrekt - die überwiegend benutzte Wohnung ist der Hauptwohnsitz (§ 12 des Bundesmeldegesetzes). Insofern ist das eine DHHF im Sinne des Gesetzes - die spannende Frage ist nur, wovon Sie die Kosten absetzen wollen.... Während der Erstausbildung (Bachelor) sind das Sonderausgaben, die man zwar vom aktuellen Einkommen absetzen kann, aber nicht vortragen, wie Sie sich das vermutlich vorgestellt haben. Im Master hingegen geht das.
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Re: Studium Doppelter Haushalt - Erstwohnung Studienort
Vielen Dank schonmal für die Antwort.
Also sehe ich das richtig, dass tatsächlich eine DHHF vorliegt?
Ja, das mit dem Absetzten ist so eine Sache, bei der Erstausbildung steht ja noch das Urteil des... Verfassungsgerichtes glaub ich aus, ob man das auch als Werbungskosten anrechnen lassen kann oder eben nicht. Ich möchte es versuchen und hoffe auf einen entsprechenden Urteilsspruch, der ja frühestens 2018 kommen soll
Welche Unterlagen muss ich denn bei der Steuererklärung einreichen, wenn ich die DHHF geltend machen möchte? Meldebescheide? Welche Art von Nachweis, dass ich den Haushalt meiner Eltern mitfinanziere? Fahrtkosten nach Hause? Evtl. Vereinsmitgliedschaften usw.? Oder erst auf Nachfrage?
LG
zitronenbluete17
Also sehe ich das richtig, dass tatsächlich eine DHHF vorliegt?
Ja, das mit dem Absetzten ist so eine Sache, bei der Erstausbildung steht ja noch das Urteil des... Verfassungsgerichtes glaub ich aus, ob man das auch als Werbungskosten anrechnen lassen kann oder eben nicht. Ich möchte es versuchen und hoffe auf einen entsprechenden Urteilsspruch, der ja frühestens 2018 kommen soll
Welche Unterlagen muss ich denn bei der Steuererklärung einreichen, wenn ich die DHHF geltend machen möchte? Meldebescheide? Welche Art von Nachweis, dass ich den Haushalt meiner Eltern mitfinanziere? Fahrtkosten nach Hause? Evtl. Vereinsmitgliedschaften usw.? Oder erst auf Nachfrage?
LG
zitronenbluete17
Re: Studium Doppelter Haushalt - Erstwohnung Studienort
Also sehe ich das richtig, dass tatsächlich eine DHHF vorliegt? Ja. Nachweise sind erst auf Nachfrage einzureichen. Die Meldeverhältnisse interessieren das FA dabei übrigens kaum - es richtet sich nach den "tatsächlichen Verhältnissen".
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Re: Studium Doppelter Haushalt - Erstwohnung Studienort
Vielen Dank, Muemmel!