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Weiterbildung storniert - Teilkosten anrechenbar?

Verfasst: 8. Sep 2017, 10:59
von franc
Hallo
meine Frau, deren Steuererklärung ich gerade mache, hat eine Fortbildung kurzfristig stornieren müssen, die Kosten wurden aber nur teilweise erstattet von dem Fortbildungsunternehmen.
Kann ich diese teilweise bezahlte Fortbildung sowie die komplett bezahlte und nicht erstatteten Unterkunftskosten steuerlich geltend machen?
Danke

franc

Re: Weiterbildung storniert - Teilkosten anrechenbar?

Verfasst: 8. Sep 2017, 13:20
von schlauelia
mE ja, Sie sollten dies kurz erläutern und die Gründe des Abbruchs angeben.

Lia

Re: Weiterbildung storniert - Teilkosten anrechenbar?

Verfasst: 8. Sep 2017, 17:31
von franc
Danke!
Falls es dann doch nicht anrechenbar wäre, wird das dann vom FA einfach übergangen, oder?
Also es kann dann nicht als Betrugsversucht interpretiert werden, nehme ich an?

Re: Weiterbildung storniert - Teilkosten anrechenbar?

Verfasst: 10. Sep 2017, 16:58
von reckoner
Hallo,
Also es kann dann nicht als Betrugsversucht interpretiert werden, nehme ich an?
Wie schon egsagt sollte man es kurz erläutern, dann ist man von Steuerverkürzung weit entfernt.

Warum wurde denn storniert?

Stefan

Re: Weiterbildung storniert - Teilkosten anrechenbar?

Verfasst: 10. Sep 2017, 18:09
von franc
Die Antwort darauf ist recht privat eigentlich, aber so viel wenigstens: es sind überraschend Kinder ins Haus gekommen :)

Re: Weiterbildung storniert - Teilkosten anrechenbar?

Verfasst: 10. Sep 2017, 19:38
von schlauelia
das ist ja eine tolle Begründung! Wollen Sie uns auf den Arm nehmen?
Kosten nicht absetzbar, da privat!

Re: Weiterbildung storniert - Teilkosten anrechenbar?

Verfasst: 10. Sep 2017, 20:15
von reckoner
Hallo,
es sind überraschend Kinder ins Haus gekommen
Was daran jetzt privat im Sinne von "will ich in einem anonymen Forum nicht schreiben" sein soll kann ich nicht ganz nachvollziehbar, aber gut ist deine Sache.

Ich sehe den Grund auch als privat, bin mir aber trotzdem nicht sicher ob die Kosten daher keine Werbungskosten sind. Denn die Fortbildung war ja trotzdem beruflich (bzw. wäre gewesen). Und da man beispielsweise auch die Kosten eines dann später abgebrochenes Studium absetzen kann sehe ich das im Fall einer Fortbildung eigentlich ähnlich.

Jedenfalls würde ich es bei den Werbungskosten angeben, soll doch das Finanzamt entscheiden wie es damit umgeht. Erst wenn es abgelehnt wird müsste man dann weiter sehen und die Rechtslage genau prüfen.

Stefan

Re: Weiterbildung storniert - Teilkosten anrechenbar?

Verfasst: 10. Sep 2017, 22:01
von franc
reckoner hat geschrieben:...Was daran jetzt privat im Sinne von "will ich in einem anonymen Forum nicht schreiben" sein soll ...
So anonym ist kaum ein Forum. Ich schreibe lieber möglichst wenig meiner privaten Umstände öffentlich und wo es gespeichert wird.
reckoner hat geschrieben:...Ich sehe den Grund auch als privat, bin mir aber trotzdem nicht sicher ob die Kosten daher keine Werbungskosten sind. Denn die Fortbildung war ja trotzdem beruflich (bzw. wäre gewesen). Und da man beispielsweise auch die Kosten eines dann später abgebrochenes Studium absetzen kann sehe ich das im Fall einer Fortbildung eigentlich ähnlich.

Jedenfalls würde ich es bei den Werbungskosten angeben, soll doch das Finanzamt entscheiden wie es damit umgeht. Erst wenn es abgelehnt wird müsste man dann weiter sehen und die Rechtslage genau prüfen.

Stefan
Danke, so werde ich es tun!