Wenn der Freundin Sozialleistungen gekürzt, gestrichen oder gar nicht genehmigt wurden weil ihr Freund zuviel verdient, dann kann er den Unterhalt auch absetzen.Bei einer Freundin ist mir keine gesetzliche Unterhaltspflicht bekannt.
Stefan
Wenn der Freundin Sozialleistungen gekürzt, gestrichen oder gar nicht genehmigt wurden weil ihr Freund zuviel verdient, dann kann er den Unterhalt auch absetzen.Bei einer Freundin ist mir keine gesetzliche Unterhaltspflicht bekannt.