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Anlage Vorsorgeaufwand - Riester Rente 2009

Verfasst: 26. Jan 2010, 12:17
von hausrocker
Ich hätte eine Frage:

Riester Rente trage ich ja in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.

Und zwar auf Seite 1, Zeile 7 bei:
"Beiträge - zu eigenen kapitalgedeckten Renvenversiocherungen (§10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004 - ohne Altervorsorgebeiträge, die in Zeile 37 geltend gemacht werden"
und auf Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 37, 38, 39 bzw. dem Bereich darunter der Bescheinigung des Anbieters für 2009 - Stpfl. / Ehemann - bezeichnet ist.

Stimmt das?
Oder nur auf Seite 2 eintragen?

In Zeile 37 bei
Für die geleisteten Altersvorsorgebeiträge wird ein zusätzliche Sonderausgabenabzug geltend gemacht
kreuze ich "ja" an.

Darunter steht ja dann die Anbieternummer, Zertifizierungsnummer, Solzialversicherungsnummer. Dazu dann die Bescheinigung von der Versicherung "Bescheinigung nach §92 EStG für das Jahr 2009" dazu und das war es.

Oder mache ich da etwas falsch?
Wäre nett, wenn mir jemand einen tip geben kann, habe weitgehend die Daten aus dem Vorjahr übernommen, aber da hat sich wohl etwas geändert.

Braucht das Finanzamt diese Bescheinigung zwingend? Die Provinzial hat mir die letztes Jahr erst Mitte Februar geschickt, ich hab aber ja so die Erfahrung: Wer früh seine Steuer abgibt, der muß nicht so lang warten.

Re: Anlage Vorsorgeaufwand - Riester Rente 2009

Verfasst: 1. Okt 2010, 09:35
von Petz
Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand ist nur für Rürup-Renten, nicht für Riester-Renten.

Riester-Rente wird nur auf der Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Und die Bescheinigung nach § 10a EStG braucht das Finanzamt zwingend, denn nur dort stehen die notwendigen Daten drauf.