Hallo,
ich bin Selbständiger und denke gerade darüber nach, bis zum 31.03. noch Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung für das Jahr 2015 anzumelden.
Meine Frage dazu: In welchem Jahr sind diese Beiträge von der Einkommenssteuer absetzbar? Also gilt das Abflussprinzip, d.h. wenn ich die Beiträge für 2015 erst jetzt zahle, kann ich sie auch erst in 2016 geltend machen oder kann ich diese noch in meiner Einkommenssteuererklärung für 2015 geltend machen?
Beste Grüße
Freiwillige Rentenversichung (Selbständiger) - In welchem Jahr absetzen?
Re: Freiwillige Rentenversichung (Selbständiger) - In welchem Jahr absetzen?
Also gilt das Abflussprinzip Ja.