Werbungskosten bei studienbegleitendem Auslandspraktikum

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
tom1704tom
Beiträge: 2
Registriert: 16. Dez 2009, 11:11

Werbungskosten bei studienbegleitendem Auslandspraktikum

Beitrag von tom1704tom »

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine etwas spezielle Frage auf die ich hier und in anderen Foren noch nicht wirklich eine Antwort gefunden habe.

Ich habe ab Oktober 2004 ein halbjährliches Praktikum (unentgeltlich aber im Bereich Controlling) in Pune (Indien) gemacht. Dieses war im Rahmen meines Studiums (BWL) Pflicht. (OK, Indien hätte nicht sein müssen und offiziell sind nur 3 Monate vorgeschrieben - 6 Monate aber von der Uni empfohlen).

Nun gab es ja zu einem ähnlichen Sachverhalt mit dem Stichwort "Werbungskosten" vs. "Sonderaufwendungen" ein Urteil (Az. VI R 14/07).

Meine Fragen sind nun:

könnte ich die Verpflegungs- /Übernachtungspauschale zumindest für die 3 Monate im Jahr 2005 als Werbungskosten ansetzten?

ist das auch noch für das Jahr 2004 möglich? angenommen ich hätte in Indien doch etwas verdient, das ich damals aber nicht angegeben hatte und dies nun nachträglich machen würde.

ich habe für beide Jahre (2004 und 2005) keine Steuererklärung ausgefüllt bzw. habe keine ausfüllen müssen und dies somit auch nicht getan.

Ach ja, ich arbeite gerade (seit 2007) im Rechnungswesen/Controlling - nur wegen dem dem Bezug des Praktikums zum späteren Berufsleben

Vielen Dank im vorraus für Ihre Antworten...

mfg Thomas
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Werbungskosten bei studienbegleitendem Auslandspraktikum

Beitrag von taxwoman »

Ich glaube für 2004 kannst du keine Steuererklärung mehr abgeben. Und für 2005 kannst du deine Kosten nur geltend machen, wenn du auch deine Einkünfte hier in Deutschland versteuerst. Was du noch achten musst ist die DB(Doppelbesteuerungsabkommen) Deutschland / Indien

Gruss
krümmel
Beiträge: 121
Registriert: 24. Sep 2008, 14:13
Wohnort: Köln

Re: Werbungskosten bei studienbegleitendem Auslandspraktikum

Beitrag von krümmel »

Ausserdem musst du bis 31.12.09 einen Antrag stellen und deine Steuererklärung abgeben.
tom1704tom
Beiträge: 2
Registriert: 16. Dez 2009, 11:11

Re: Werbungskosten bei studienbegleitendem Auslandspraktikum

Beitrag von tom1704tom »

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Allerdings sind mir zwei Sachen noch nicht ganz klar.

taxwoman:

heißt das ich kann die Kosten nur angeben wenn ich in 2005 auch etwas verdient habe dass ich in Deutschland versteuert habe? oder bezieht sich das "Einkünfte hier in Deutschland versteuern" nur auf heute.

und Zweitens... sind das dann Sonderausgaben oder Werbungskosten? Weil Sonderausgaben bringen mir ja in 2005 ohne Verdienst nix...

... das mit 2004 hatte ich nur von jemandem gehört, der meinte das wenn man eine Steuererklärung die älter als 4 Jahre ist doch noch einmal öffnen will - dann braucht man nur Einkünfte angeben und das ist dann bis zu 10 Jahren nachträglich möglich. Der Nebeneffekt wäre das man dann auch die zugehörigen Werbungskosten (oder sonstiges) mit ansetzten könnte... was bei mir ja (theoretisch) einiges gewesen wäre (weitere 3 Monate Verpflegungs- und Übernachtungspauschale !)
Antworten