Werbungskosten bei studienbegleitendem Auslandspraktikum
Verfasst: 17. Dez 2009, 09:57
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine etwas spezielle Frage auf die ich hier und in anderen Foren noch nicht wirklich eine Antwort gefunden habe.
Ich habe ab Oktober 2004 ein halbjährliches Praktikum (unentgeltlich aber im Bereich Controlling) in Pune (Indien) gemacht. Dieses war im Rahmen meines Studiums (BWL) Pflicht. (OK, Indien hätte nicht sein müssen und offiziell sind nur 3 Monate vorgeschrieben - 6 Monate aber von der Uni empfohlen).
Nun gab es ja zu einem ähnlichen Sachverhalt mit dem Stichwort "Werbungskosten" vs. "Sonderaufwendungen" ein Urteil (Az. VI R 14/07).
Meine Fragen sind nun:
könnte ich die Verpflegungs- /Übernachtungspauschale zumindest für die 3 Monate im Jahr 2005 als Werbungskosten ansetzten?
ist das auch noch für das Jahr 2004 möglich? angenommen ich hätte in Indien doch etwas verdient, das ich damals aber nicht angegeben hatte und dies nun nachträglich machen würde.
ich habe für beide Jahre (2004 und 2005) keine Steuererklärung ausgefüllt bzw. habe keine ausfüllen müssen und dies somit auch nicht getan.
Ach ja, ich arbeite gerade (seit 2007) im Rechnungswesen/Controlling - nur wegen dem dem Bezug des Praktikums zum späteren Berufsleben
Vielen Dank im vorraus für Ihre Antworten...
mfg Thomas
ich hätte da mal eine etwas spezielle Frage auf die ich hier und in anderen Foren noch nicht wirklich eine Antwort gefunden habe.
Ich habe ab Oktober 2004 ein halbjährliches Praktikum (unentgeltlich aber im Bereich Controlling) in Pune (Indien) gemacht. Dieses war im Rahmen meines Studiums (BWL) Pflicht. (OK, Indien hätte nicht sein müssen und offiziell sind nur 3 Monate vorgeschrieben - 6 Monate aber von der Uni empfohlen).
Nun gab es ja zu einem ähnlichen Sachverhalt mit dem Stichwort "Werbungskosten" vs. "Sonderaufwendungen" ein Urteil (Az. VI R 14/07).
Meine Fragen sind nun:
könnte ich die Verpflegungs- /Übernachtungspauschale zumindest für die 3 Monate im Jahr 2005 als Werbungskosten ansetzten?
ist das auch noch für das Jahr 2004 möglich? angenommen ich hätte in Indien doch etwas verdient, das ich damals aber nicht angegeben hatte und dies nun nachträglich machen würde.
ich habe für beide Jahre (2004 und 2005) keine Steuererklärung ausgefüllt bzw. habe keine ausfüllen müssen und dies somit auch nicht getan.
Ach ja, ich arbeite gerade (seit 2007) im Rechnungswesen/Controlling - nur wegen dem dem Bezug des Praktikums zum späteren Berufsleben
Vielen Dank im vorraus für Ihre Antworten...
mfg Thomas