Folgende Ausgangslage:
ich habe 2014 das Haus meiner Mutter übernommen (und die Restschuld) und habe dazu auch einen Kredit aufgenommen, der monatlich getilgt wird mit Zinsen. Das Haus gehört jetzt mit (Grundbuch) und ich hatte für den Erwerb einige Nebenkosten (Notare, Zinsen).
Ich selber wohne nicht in dem Haus, sondern 200 km entfernt zur Miete, meine Mutter hat ein lebenslanges Wohnrecht und wohnt in dem Haus kostenfrei - das heißt Sie zahlt keine Miete an mich - was auch völlig ok ist für mich
Die Nebenkosten des Hauserwerbs, also Notargebühren und Zinsen des Kredits möchte ich gerne steuerlich absetzen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind das in meiner Steuererklärung (Steuerklasse 1, Einkommensteuer, keine weiteren Einkünfte) Sonderausgaben. Korrekt?
Kann ich die Zinsen komplett als Sonderausgaben angeben?
Die gebe ich dann selber unter Sonderausgaben einzeln an, Belege anbei, fertig. Das sollte auf meiner Seite alles sein, oder?
Die große Frage ist jetzt, wie muss meine Mutter diese Kosten steuerlich berücksichtigen. Ich habe schon gegooglet und wenn ich das richtig gelesen (und interpretiert) habe, dann muss sie das steuerlich als Einnahmen verbuchen? Sie ist Rentnerin und bräuchte für 2014 keine Steuererklärung einreichen, weil sie unter einem bestimmten Betrag geblieben ist (Rente ist recht niedrig). Ist das so korrekt?
An welcher Stelle in der Steuererklärung müsste Sie (wenn notwendig) diese "Einnahmen" angeben? Und ist das überhaupt notwendig?
Noch eine Frage: da ich meine Mutter mietfrei wohnen lasse, müsste sie das als Nießbrauch versteuern?
Schon mal vielen Dank und Grüße
Teo
PS: Der Hauswert selbst beträgt knapp 200T Euro (also keine Erbschaftsteuer) und die Zinsen waren ca. 1.500€ im Jahr 2014. Die Restschuld die ich finanziert habe betrugen 65.000 Euro.
Hauserwerb-Nebenkosten, Mutter wohnt drin, wie NK absetzen?
Re: Hauserwerb-Nebenkosten, Mutter wohnt drin, wie NK absetz
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind das in meiner Steuererklärung (Steuerklasse 1, Einkommensteuer, keine weiteren Einkünfte) Sonderausgaben. Korrekt? Nö. Warum sollten das Sonderausgaben sein? Warum sollte da überhaupt irgendwas absetzbar sein - eine Gewinnerzielung wird ja nicht beabsichtigt?
Hier mal ein Link, was Sonderausgaben sind: http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausg ... errecht%29
Hier mal ein Link, was Sonderausgaben sind: http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausg ... errecht%29
Re: Hauserwerb-Nebenkosten, Mutter wohnt drin, wie NK absetz
Wenn ich deinen Link richtig betrachte, dann muss für Sonderausgaben keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.
Und im Sinne von Nießbrauch könnten es IMO Sonderausgaben sein? Es liegt ja auf Seiten meiner Mutter ein Nießbrauch vor, daher denke ich, das meine Kosten als Sonderkosten abzusetzen wären.
Oder als welche Kostenart evtl sonst?
Auch "dauernde Last" könnte evtl vorliegen, da ich ja meine Mutter in meinem Haus wohnen lasse.
Und im Sinne von Nießbrauch könnten es IMO Sonderausgaben sein? Es liegt ja auf Seiten meiner Mutter ein Nießbrauch vor, daher denke ich, das meine Kosten als Sonderkosten abzusetzen wären.
Oder als welche Kostenart evtl sonst?
Auch "dauernde Last" könnte evtl vorliegen, da ich ja meine Mutter in meinem Haus wohnen lasse.
Re: Hauserwerb-Nebenkosten, Mutter wohnt drin, wie NK absetz
Wenn ich deinen Link richtig betrachte, dann muss für Sonderausgaben keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Da steht aber auch nicht, Sonderausgaben seien alles, was man mal eben zur Sonderausgabe erklärt.
Oder als welche Kostenart evtl sonst? Gar nicht. Ich darf hierauf verweisen: Nach der neueren Rechtsprechung können zwar weiterhin Absetzungen für Abnutzung, Schuldzinsen, Hausversicherungen sowie öffentliche Lasten wie etwa die Grundsteuer nicht als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abgezogen werden (BFH 25.3.92, BStBl II 92, 1012). Anders verhält es sich jedoch bei den Betriebskosten und den Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen. Das steht hier: http://www.iww.de/erbbstg/archiv/wohnre ... ung-f47703
Oder als welche Kostenart evtl sonst? Gar nicht. Ich darf hierauf verweisen: Nach der neueren Rechtsprechung können zwar weiterhin Absetzungen für Abnutzung, Schuldzinsen, Hausversicherungen sowie öffentliche Lasten wie etwa die Grundsteuer nicht als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abgezogen werden (BFH 25.3.92, BStBl II 92, 1012). Anders verhält es sich jedoch bei den Betriebskosten und den Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen. Das steht hier: http://www.iww.de/erbbstg/archiv/wohnre ... ung-f47703