Verlustvortrag Student

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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christoph
Beiträge: 2
Registriert: 2. Feb 2015, 09:57

Verlustvortrag Student

Beitrag von christoph »

Hallo zusammen,

ich habe gerade meinen Bescheid für 2010 bekommen und mich ordentlich geärgert. Zu meiner Situation: Ich bin Student und mache einen Verlustvortrag, da ich das Studium wegen meiner Berufsausbildung als Werbungskosten anrechnen kann. Für 2009 hat das auch alles anstandslos funktioniert. 2010 habe ich allerdings ein wenig im Nebenjob an der Uni gearbeitet. Dort wurde mein Einkommen leider nicht pauschal, sondern auf Lohnsteuerkarte besteuert. Daher hat das Finanzamt meine Werbungskosten um die Einkünfte gemindert.

Wenn ich das richtig verstehe, kann ich an dem Bescheid für 2010 ja nun nichts mehr ändern. Da ich 2011 ebenfalls Einkünfte durch Arbeit an der Uni habe, wollte ich für meine nächste Steuererklärung wissen, ob die Sonderausgaben nicht mit den Einkünften gegenzurechnen sind. Habe zu dem Thema im Internet leider nichts gefunden und würde mich über ein wenig Hilfe freuen.

Christoph
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Verlustvortrag Student

Beitrag von schlauelia »

Sie schreiben doch selber, dass die Studienkosten bei Ihnen Werbungskosten sind - und das bleiben sie auch, sie werden nicht Sonderausgaben.
Lia
christoph
Beiträge: 2
Registriert: 2. Feb 2015, 09:57

Re: Verlustvortrag Student

Beitrag von christoph »

Ja, das ist klar. Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. 2009 habe ich durch das Studium Werbungskosten gehabt, die über den Pauschbetrag hinaus gingen. Allerdings hatte ich bei der Universität ein geringes Einkommen, wodurch mein Verlustvortrag weniger groß ausgefallen ist. Meine Frage war, ob die Sonderausgaben wie z.B. die Beiträge zur KV, mit dem Einkommen, gegengerechnet werden und mein Einkommen somit nicht den Verlustvortrag schmälert.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Verlustvortrag Student

Beitrag von StephanM »

Hi,

zuerst werden die Einkünfte ermittelt. Bei dir die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit mit den Einnahmen abzüglich der Werbungskosten.
Anschließend erfolgt der Abzug der Sonderausgaben, sofern du noch im Plus bist. Sollten deine Einkünfte im minus sein, ist dieses bereits dein Verlust aus diesem Jahr. die Sonderausgaben können einen Verlust nicht weiter ins Minus bringen.

MfG
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