Monatliche Zahlungen der Eltern an stud. Kind. Vorteil?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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lynivealy
Beiträge: 2
Registriert: 19. Aug 2009, 23:32

Monatliche Zahlungen der Eltern an stud. Kind. Vorteil?

Beitrag von lynivealy »

Hallo!

Meine Eltern zahlen mir monatlich 300 Euro. Ich bin Studentin und beziehe zur Zeit kein Bafög oder ähnliche staatliche/studentische Förderung, jobbe nebenbei (unter 400Euro).

Nun hat ein Bekannter meinem Vater erzählt, dass er die 300 Euro mit im Steuerformular angeben kann. Ist das richtig? Wäre das irgendwie von Vorteil für meinen Vater?
Da ich immer die Steuererklärung für meinen Vater mache, würde ich gerne wissen, ob man das angeben sollte und wenn ja, dann unter Sonderausgaben oder wo?

Oder ist das für das Finanzamt gar nicht relevant?
Es ist ja kein rechtlich festgesetzter "Unterhalt", meine Eltern geben mir das ja freiwillig.
Ja, bin etwas ratlos. Ich will ja alles richtig und vernünftig machen :)

Mein Vater ist Arbeitnehmer, Mutter Hausfrau, Bruder Arbeitnehmer.

Vielen Dank
Lynivealy :)

Bitte entschuldigen Sie, dass ich das allgemeine Steuer-Fachjargon nicht ganz beherrsche ;)
Aber man lernt ja immer dazu.
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Monatliche Zahlungen der Eltern an stud. Kind. Vorteil?

Beitrag von taxwoman »

Hallo,

die Berechnung von Unterhalt ist nicht einheitlich geregelt. Er kann durch Leistungen des Staates (z. B. Sozialhilfe) oder natürlicher Personen freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht erbracht werden.
Deine Eltern können Unterhaltshöchstbetrag 7.680€
minus deine Einkünfte aus Nebentätigkeiten -xxxxx
Gesamt yyyyyy € steuerlich als Sonderausgaben geltend machen.

Gruss
lynivealy
Beiträge: 2
Registriert: 19. Aug 2009, 23:32

Re: Monatliche Zahlungen der Eltern an stud. Kind. Vorteil?

Beitrag von lynivealy »

Hallo Taxwoman!

Vielen Dank für die Antwort.
Nun habe ich letztens die Formulare geholt und zusätzlich die Anlage Unterhalt.
Wird das nun in der Anlage Unterhalt eingetragen (auch wenn freiwillige Zahlung meiner Eltern/Vater) oder unter dem Hauptvordruck - Sonderausgabe?

Ich frage nochmal, da ich beim Service-Center gefragt hatte, ob die Anlage Unterhalt bei meinem Fall überhaupt notwendig sei. Die Dame dort meinte, man kann das dort eintragen.

Was muss ich machen? Oder trägt man das in beide Anlagen ein?
(Sorry, ich kenne mich noch nicht so gut damit aus :roll: )

Vielen Dank
die lernende Lynivealy
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Monatliche Zahlungen der Eltern an stud. Kind. Vorteil?

Beitrag von taxwoman »

Nein, du brauchst es nicht in die Anlage Unterhalt eintragen.

Gruss :)
Achim
Beiträge: 1
Registriert: 1. Apr 2011, 21:42

Re: Monatliche Zahlungen der Eltern an stud. Kind. Vorteil?

Beitrag von Achim »

N´Abend schön,

auf der Suche nach speziellen Informationen zu dem Thema Unterhalt für bedürftige Personen bin ich neben Dutzenden von Seiten auch hierauf gestoßen und würde an meine Vorgängerin thematisch anschließen wollen.

Folgende Situation:
Eltern wollen Unterhalt steuerlich absetzen, Kind (Student ueber 25) hat aber "Probleme" mit der Vermögensgrenze von 15.500 aufgrund eines recht volatilen Portfolios (pendelt zwischen 10.000 und 30.000 E).
Die Fragen die sich mir stellen sind daher:
1.) wenn überhaupt, mit welchem Stichtag wird der Depotwert festgesetzt?
2.) die Bewertung nach Verkehrswert erlaubt welche Preisabschläge?
3.) könnten Aktien/Fonds als private Altersvorsorge zumindest teilweise im Sinne einer zweckgebundenen Altersvorsorge geltend gemacht werden um eine Art zusätzlichen Freibetrag über 15.500 zu erhalten?
4.) gibt es Härtefallmöglichkeiten (hypothetisch: 15.501 Euro liegen vor, der 1 Euro steht aber in keinem Verhätnis zu dem (persönlichen) "Steuerschaden" durch Nichtabsetzen), bzw. (durch Nichtabsetzbarkeit des Unterhalts (bei Eltern) wird der Empfänger (Filius) gezwungen seine Aktien - aufgrund vorübergehender Wertminderung - mit hohem verlust zu verkaufen).
5.) falls noch jemand eine andere Idee hat ...

Ist leider sehr schwierig da weiterführende Informationen im Internet zu finden. Man hat den Eindruck dass lediglich der §33 plus einige Rundschreiben kopiert werden und es bei der Oberflächlichkeit bleibt.
Der vorliegende Fall ist etwas ärgerlich weil die Grenze recht knapp überschritten wurde anscheinend und auch das timing ganz mies ist.
Es wäre mir sehr an weiterführenden Stichpunkten, Hinweisen etc gelegen. Bin nicht lesefaul, aber so ein roter Faden ist schon ganz nett.

Grüße und ein angenehmes Wochenende
Kelda
Beiträge: 1
Registriert: 21. Mär 2012, 10:50

Re: Monatliche Zahlungen der Eltern an stud. Kind. Vorteil?

Beitrag von Kelda »

Echt dumm dass es mit dem Geld nicht so konkretisiert ist. Das findet man ja in fast allen Bereichen so, dass nicht genau definiert wird.
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