Auslandspraktikum absetzbar

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Electronicbeat
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Auslandspraktikum absetzbar

Beitrag von Electronicbeat »

Hallo Community,

ich hätte eine Frage, die entscheidet, ob mein Verlustvortrag groß genug ist, damit sich die Mühe lohnt eine vollst. Steuererklärung zu machen oder es einfach zu lassen.

Ich war 3 Monate im Ausland und habe dort ein Praktikum absolviert (Pflichtpraktikum uniseitig).
Kann ich folgendes von der Steuer absetzen:

Flug hin und zurück
Verpflegungsmehraufwand
Kosten Visumanstrag
Miete für die Wohnung vor Ort


Ist der Verplfegungsmehraufwand auch absetzbar wenn es mehr als 3 Monate sind?
Zuletzt geändert von Electronicbeat am 20. Mai 2016, 16:32, insgesamt 1-mal geändert.
muemmel
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Re: Auslandspraktikum absetzbar

Beitrag von muemmel »

Und Sie haben vor dem Studium schon eine Berufsausbildung oder ein anderes Studium absolviert? Wenn nicht, sind das nämlich Sonderausgaben und für die gibt es gar keinen Verlustvortrag.
Electronicbeat
Beiträge: 6
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Re: Auslandspraktikum absetzbar

Beitrag von Electronicbeat »

Masterstudium, das Bachelorstudium ist abgeschlossen
Könnten Sie auf Basis der Information die Frage beantworten?
Zuletzt geändert von Electronicbeat am 20. Mai 2016, 16:33, insgesamt 1-mal geändert.
muemmel
Beiträge: 4834
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Re: Auslandspraktikum absetzbar

Beitrag von muemmel »

Dann sind das vortragbare Werbungskosten. Und da es sich um mehrere 1000 Euro handeln dürfte, lohnt sich das mit einiger Wahrscheinlichkeit. Es kommt halt darauf an, wann Sie wieder Arbeit haben - wenn Sie am 01.10.2015 einen Job mit 2.500 Euro Bruttolohn beginnen, und Sie lassen da 6.000 Euro Verlustvortrag gegenrechnen, dann wird da halt gerechnet: 7500 minus 6000 gleich 1500 Euro steuerpflichtiges Einkommen. Da Sie mit 7.500 Euro in einem Jahr aber genausoviel Steuern zahlen wie mit 1.500 Euro, nämlich null Euro, ist der VV wirkungslos verpufft. Und wenn wir das Beispiel jetzt mal auf einen Arbeitsbeginn am 01.12. beziehen, dann blieben wiederum immerhin 3.500 Euro übrig, die sich dann, wenn man in 2016 lange genug im Arbeitsleben steht, recht erfreulich auswirken können. Ideal wäre der Berufseinstieg an einem 01.01., und dann 12 Monate Arbeit in dem betreffendem Jahr.
Anmerkung zur Freundin: Den Verpflegungsmehraufwand gibt es nur für die ersten 3 Monate. Und wenn sie nicht die ganze Zeit im Praktikum war, sondern z. B. auch nur 3 Monate, dann sind die Kosten entsprechend aufzuteilen - es werden nur 60 % der Flug- und Visakosten und halt nur die Miete für die Zeit des Praktikums anerkannt.
Electronicbeat
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Re: Auslandspraktikum absetzbar

Beitrag von Electronicbeat »

Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Electronicbeat
Beiträge: 6
Registriert: 16. Dez 2014, 14:43

Re: Auslandspraktikum absetzbar

Beitrag von Electronicbeat »

Eine weitere Frage:

Derzeit schreibe ich meine Masterthesis in einer fremden Stadt, was dort natürlich eine Wohnung erfordert.

Ist ein Verpflegungskostenmehraufwand von 24€ pro Tag/Nacht Aufenthalt für 3 Monate möglich?

Vielen Dank und viele Grüße

Electronicbeat
Zuletzt geändert von Electronicbeat am 20. Mai 2016, 16:34, insgesamt 1-mal geändert.
Electronicbeat
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Re: Auslandspraktikum absetzbar

Beitrag von Electronicbeat »

Weiss niemand dazu etwas? Leider ist es mit Internet-Recherche für mich nicht zu lösen.
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