Sonder ausgaben oder Werbungskosten?
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- Registriert: 13. Mär 2014, 17:23
Sonder ausgaben oder Werbungskosten?
Hallo alle zusammen.
Ich habe mal eine Frage. Ich habe eine ausbildung zum Kfz mechatroniker und gehe quasi vollzeit arbeiten, neben meinem Beruf studiere ich noch Maschienenbau in Teilzeit.
Wie kann ich die ganzen kosten absetzen? Sind das Werbungskosten?
Ich blicke da nicht ganz durch. Wegen erst und zweit studium dann darf man das und dann das.
Ich hoffe mir kann da jemand helfen.
Vielen dank schonmal.
Grüße
Ich habe mal eine Frage. Ich habe eine ausbildung zum Kfz mechatroniker und gehe quasi vollzeit arbeiten, neben meinem Beruf studiere ich noch Maschienenbau in Teilzeit.
Wie kann ich die ganzen kosten absetzen? Sind das Werbungskosten?
Ich blicke da nicht ganz durch. Wegen erst und zweit studium dann darf man das und dann das.
Ich hoffe mir kann da jemand helfen.
Vielen dank schonmal.
Grüße
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- Beiträge: 2079
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Re: Sonder ausgaben oder Werbungskosten?
ja, das sind Werbungskosten.
Lia
Lia
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- Registriert: 13. Mär 2014, 17:23
Re: Sonder ausgaben oder Werbungskosten?
Super. Vielen Dank.
Re: Sonder ausgaben oder Werbungskosten?
Das ist gar nicht so super, denn die koennen Sie dann halt erst absetzen, wenn Sie mit den gesamten WK die 1.000-Euro-Grenze knacken. Sonderausgaben sind da praktischer, weil diese Untergrenze fehlt. Inhaltlich ist die Antwort aber voellig korrekt - es handelt sich um eine Zweitausbildung, daher der Abzug als WK.
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- Beiträge: 3
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Re: Sonder ausgaben oder Werbungskosten?
Danke für beide antworten.
Ich komme mit meinen kosten für das Studium auf 4800 euro.
Also ist das vom prinzip her egal als was ich das absetze? Ich muss nur auf die untergrenze von 1000 euro achten?
Vielen dank schonmal.
Grüße
Ich komme mit meinen kosten für das Studium auf 4800 euro.
Also ist das vom prinzip her egal als was ich das absetze? Ich muss nur auf die untergrenze von 1000 euro achten?
Vielen dank schonmal.
Grüße
Re: Sonder ausgaben oder Werbungskosten?
Das ist eben nicht egal, weil es sich bei Ihnen ja dann erst oberhalb der 1.000 Euro auswirkt. Folglich sind nur 3.800 steuerlich abziehbar, plus der WK fuer den Job natuerlich. Aber das gibt trotzdem eine dicke Erstattung... In das Formular schreiben Sie natuerlich die Gesamtsumme - das Finanzamt rechnet sich die 1.000 Euro dann schon selber raus.