Hallo zusammen,
in der vereinachten EInkommensteuererklärung gibt es kein Feld wo man seine gesetzlichen Krankenkassebeiträge eintragen kann. Muss und knn man zusätzlich zur vereinfachten EInkommensteuererklärung den Anhang für Vorsorgeaufwendungen benutzen,,,
Macht die Angbe überhaupt Sinn, oder werden die Beiträge zur Krankenkasse bereits automtisch mitberücksichtigt?
Vorsorgeaufwnd / vereinfachte Einkommensteuererklärung
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Re: Vorsorgeaufwnd / vereinfachte Einkommensteuererklärung
Ja das Macht Sinn. Die Anlage V solltest du ausfüllen! Dort müssen ja auch die anderen möglichen Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden, sofern du welche hast.newbie1981 hat geschrieben: Macht die Angbe überhaupt Sinn, oder werden die Beiträge zur Krankenkasse bereits automtisch mitberücksichtigt?
Re: Vorsorgeaufwnd / vereinfachte Einkommensteuererklärung
Die Anlage V ist die Anlage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - insofern sollte der TE doch besser die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen.
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Re: Vorsorgeaufwnd / vereinfachte Einkommensteuererklärung
LOL.... ja natürlich, das stimmt.muemmel hat geschrieben:Die Anlage V ist die Anlage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - insofern sollte der TE doch besser die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen.