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Berufsbegleitendes Studium - Fahrtkosten

Verfasst: 13. Jun 2009, 12:04
von mouth
Hallo.

Ich werde demnächst ein berufsbegleitendes Studium beginnen. Hab mich auch schon etwas über das Thema informiert und weiß (leider) mittlerweile, dass ich das Studium wahrscheinlich nur als Sonderausgaben ansetzen kann.

Jetzt zu meiner eigentlich Frage.
Ich muss zweimal die Woche etwa 100km zu meiner Uni fahren. Kann ich diese Fahrtkosten mit Hin- und Rückweg ansetzen?
Hab bisher schon gelesen, dass man die eigentlich Kosten ansetzen kann, aber auch schon, dass dies nur bei Werbungskosten geht und bei Sonderausgaben generell nur einfacher Weg.

Was ist jetzt also richtig?

Re: Berufsbegleitendes Studium - Fahrtkosten

Verfasst: 15. Jun 2009, 09:01
von taxwoman
Hallo,

versuch doch die Aufwendungen erst einmal als WErbungskosten anzusetzen. WEnn d. Finanzamt die Aufwendungen nicht als Werbungskosten anerkennt, kannst du immer noch als Sonderausgaben geltend machen.

Du kannst immer einfache Entfernung ansetzen.
Gruss und viel Erfolg
:P

Re: Berufsbegleitendes Studium - Fahrtkosten

Verfasst: 15. Jun 2009, 14:02
von mouth
Vielen Dank erstmal?

Immer einfache Entfernung?
Ich bin der Meinung gelesen zu haben, dass man bei Fortbildung etc. wenn es nicht Vollzeit durchgeführt wird, beide Strecken ansetzen kann. Zumindest bei den WK. Da bin ich mir relativ sicher. Die Frage ist halt jetzt nur, ob bei sowas auch ne Unterscheidung zwischen WK und Sonderausgaben gemacht wird oder nicht.

Vielleicht sollte ich dazu sagen, dass das Studium nur Freitags abends und Samstags ist und ich sonst normal während der Woche arbeite.

Re: Berufsbegleitendes Studium - Fahrtkosten

Verfasst: 16. Jun 2009, 08:26
von taxwoman
Du hast recht :!: Du kannst die gefahrene km geltend machen. Habe ich gerade in Wirtschaft-Wiki gelesen. :P
Gruss

Re: Berufsbegleitendes Studium - Fahrtkosten

Verfasst: 16. Jun 2009, 17:42
von mouth
Und könnre es dann theoeretisch eine Unterscheidung zwischen WK und Sonderausgaben geben?

Re: Berufsbegleitendes Studium - Fahrtkosten

Verfasst: 17. Jun 2009, 08:51
von taxwoman
wenn du die gefahrene km meinst, nein es gibt keine Unterscheidung.

Re: Berufsbegleitendes Studium - Fahrtkosten

Verfasst: 14. Jul 2009, 18:57
von mfrinsen
Liegt der Unterschied nicht darin:

WK-Pauschale: 920 Euro

--> wenn ich nur 250 Euro Fahrtkosten habe, dann "durchbreche" ich den Pauschalbetrag nicht#
--> wenn ich es als Sonderausgabe ansetze habe ich 920 + 250 unter der Annahme, dass der Steuerpflichtige keine WK von größer als 920 Euro hat

Richtig?

Re: Berufsbegleitendes Studium - Fahrtkosten

Verfasst: 21. Jul 2009, 16:27
von taxwoman
nein, das stimmt nicht ganz.
er hat ja nicht nur die fahrtkosten als WK.
ausserdem für d. steuerpflichtigen ist wk geltend zu machen immer günstiger als sonderausgaben.