Berechnung "beschränkt abziehbare Sonderausgaben"

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ArmiA
Beiträge: 1
Registriert: 25. Jul 2013, 11:40

Berechnung "beschränkt abziehbare Sonderausgaben"

Beitrag von ArmiA »

Folgender Sachverhalt:

Ich bin sozialabgabenbefreit, da Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Ich trage meine PKV selber. Zudem habe ich noch eine Kapitallebensversicherung mit Kapitalwahlrecht (vor dem 1.1.2005).

Folgende Beträge fallen an:

Krankenversicherung 2.924,52
Pflegepflichtversicherung 189,96
-> 3.114,48

Beiträge zu Kapitallebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht (Abschluss vor 1.1.2005)
-> 2.582,98

Dies habe ich auch so in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen (31, 32, 48).

In meinem Einkommenssteuerbescheid wird nun folgendes abgerechnet:

Beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Versicherungsbeiträge 5.386
Vorwegabzug 2.700

verbleibende Versicherungsbeträge 2.686
ab Höchstbeträge nach $ 10 Abs. 3 Nr.1 EStg 1.334

verbleiben 1.334
davon höchstens abzugfähig 667

Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben 4.701


Mir ist klar, dass nicht alles voll abzugsfähig ist. Ich lese sogar überall von nur maximal 2.800 Euro?

Kann mir jemand kurz erläutern, wie hier der Sachverhalt ist, damit ich die Rechnung des Finanzamts
begreife?

Vielen vielen Dank vorab.
MGummels92
Beiträge: 3
Registriert: 28. Jul 2013, 18:24

Re: Berechnung "beschränkt abziehbare Sonderausgaben"

Beitrag von MGummels92 »

Hallo,
zunächst einmal: Die Berechnung vom Finanzamt ist soweit ich das sehe richtig.

Grundsätzlich sieht es bei den Vorsorgeaufwendungen so aus, dass:
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge IMMER im vollem Umfang berücksichtigt werden, soweit es sich hierbei um Basisversicherungsbeiträge handelt (es gibt hierüber von den Versicherungen eine extra Bescheinigung, in welcher die Beträge aufgeteilt werden.
Übersteigen diese Beträge jedoch den bereits von dir genannten Betrag von 2.800 Euro (alleinstehend und KV-Beiträge allein zahlend) bzw. 1.900 Euro bei Alleinstehenden mit einem Anspruch auf steuerfreien AG-Anteil zur KV nicht, so sind noch die sog. Wahlleistungen zur KV (also alles, was bisher nicht berücksichtigt worden ist), sowie die sonstigen Versicherungsbeiträge wie z.B. UV, ALV, Lebensversicherungen, Haftpflicht... abzugsfähig, allerdings nur bis zur Höhe des Höchstbetrags (2.800/1.900 Euro).

Da diese Regelungen erst 2004 bzw. 2010 eingeführt worden sind, gibt es noch eine Übergangsregelung nach alter Rechtslage, welche bei dir zu einem günstigeren Ergebnis geführt hat.
Hier werden sämtliche geleisteten Versicherungsbeiträge zusammenaddiert, wobei von der Kapitallebensversicherung nur 88% aufgrund des Kapitalwahlrechts berücksichtigt werden (§10 Abs.1 Nr.3a i.V.m. § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bis dd in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung).
Dies ergibt die Summe von 5.386 Euro.
Hiervon sind Aufwendungen bis zur Höhe des sog. Vorwegabzugs sofort abzugsfähig. Dieser betrug 2011 2.700 Euro, wobei dieser um 16% des Bruttoarbeitslohns gekürzt wird, bei dir gibt es als Geschäftsführer jedoch eine Sonderregelung, sodass der volle Betrag erhalten bleibt.
Allerdings wird das bei dir nicht immer der Fall sein, da sich der Vorwegabzug nun Jahr für Jahr verringern wird, 2012 beträgt er noch 2.400 Euro, 2013 2.100 Euro und in den darauffolgenden Jahren jeweils um 300 Euro vermindert....

Danach kommen noch der Grundhöchstbetrag sowie der hälftige Grundhöchstbetrag, deren Berechnung und Höhe bleibt in den kommenden Jahren jedoch bestehen.

Konnte ich dir hiermit weiterhelfen? Oder wo besteht noch Klärungsbedarf?
Grüße


PS:
Was mich jedoch wundert, hast du weder eine private Haftpflichtversicherung, noch eine KfZ-Haftpflicht? Die Beträge sind auch abzugsfähig....
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