Weiterbildung
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Ich mache gerade eine Weiterbildung neben der Arbeit und habe mir hierfür ein kleines Arbeitszimmer eingerichtet. Ein Paar 2.Wahl Möbel, Gesamtwert ca. 200 €. Kann ich das absetzen, und wenn ja wo genau ist das einzutragen? Leider habe ich keine Rechnungen vorliegen, da die Sachen bei einem Möbelhersteller im 2. Wahl Lager gekauft wurden...
Re: Weiterbildung
Hallo Carina,Carina87 hat geschrieben:Ich mache gerade eine Weiterbildung neben der Arbeit und habe mir hierfür ein kleines Arbeitszimmer eingerichtet. Ein Paar 2.Wahl Möbel, Gesamtwert ca. 200 €. Kann ich das absetzen, und wenn ja wo genau ist das einzutragen? Leider habe ich keine Rechnungen vorliegen, da die Sachen bei einem Möbelhersteller im 2. Wahl Lager gekauft wurden...
für deine Weiterbildung könntest du Büromaterial, Arbeitsmittel wie Fachbücher, -zeitschriften, PC, Medien, Software als Werbungskosten absetzen. Damit du allerdings die Kosten für die Einrichtung eines Arbeitszimmers geltend machen kannst, muss sichergestellt sein, dass dein Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit darstellt, was ich aber in deinem Fall nicht annehme, oder? Daher ist es auch nicht möglich, dein Arbeitszimmer, hier im Fall bezogen auf die Einrichtung abzusetzen. Ich berufe mich hier auf die gesetzliche Grundlage: § 4, 6b EStG.
Um es nochmal auf den Punkt zu bringen. Du kannst auf jeden Fall Kosten für die Weiterbildung, also unter anderem Bücher, Medien etc... als Werbungskosten absetzen. Du kannst gerne probieren, den Wert in deiner Erklärung in den WBK einzutragen. Bis 475,60 Euro werden die Kosten für Arbeitsmittel ohne Nachprüfung durch das Finanzamt akzeptiert - gewöhnlich.
Hoffe, ich habe dir geholfen.
Gruß,
Baal
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Re: Weiterbildung
das FA möchte ich sehen, das einen Betrag von über 400,-- als Werbungskosten ohne Nachweis anerkennt! Was hier so behauptet wird!
Lia
Lia
Re: Weiterbildung
Ich habe einige Fälle erlebt, in denen es bereits durchging. Es war auch lediglich ein Tipp von mir.schlauelia hat geschrieben:das FA möchte ich sehen, das einen Betrag von über 400,-- als Werbungskosten ohne Nachweis anerkennt! Was hier so behauptet wird!
Lia
In folgendem Artikel wird dies auch noch einmal erwähnt: http://www.berufszentrum.de/artikel_0304.html
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