Doppelte Haushaltsführung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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HeXor
Beiträge: 1
Registriert: 22. Feb 2012, 14:12

Doppelte Haushaltsführung

Beitrag von HeXor »

Hallo allerseits!

Für mich steht dieses Jahr ein steurlich sehr turbulentes Jahr an. Ich werde mich ab Anfang März auf einen Auslandsaufenthalt in die Schweiz (also kein EU-Land) begeben. Ich arbeite an einer Universität als wissenschaftlicher Angestellter und gehe im Rahmen dieser Tätigkeit in die Schweiz. Dazu bekomme ich einen Zuschuss von der UNI zusätzlich zu meinem regulären Gehalt. Soweit ich informiert bin kann ich in diesem Fall die "doppelte Haushaltsführung" geltend machen. Ein Problem ist, dass ich noch bei meinen Eltern wohne, und der Auszug durch diesen Auslandsaufenthalt vertagt wurde. Auf Wikipedia lese ich zur doppelten Haushaltsführung, dass hier ein eigener Hausstand in der Heimat nötig ist, und dass dabei gilt "Ein eigener Hausstand liegt nicht vor bei Arbeitnehmern, die in den Haushalt der Eltern eingegliedert sind oder in der Wohnung der Eltern lediglich ein Zimmer bewohnen." weiterhin aber auch "Die Wohnung muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers sein."

Ich werde im Ausland eine eigene Wohnung haben und dadurch einige Mehrkosten haben, dennoch bleibt der "Mittelpunkt meines Lebensinteresses" in meiner Heimat, wo ich auch regelmäßig hinpendeln werde. Bedeutet die Tatsache, dass ich noch bei meinen Eltern wohne, dass ich hier absolut keine Werbungskoten geltend machen kann, oder dass es nur Einschränkungen gibt? Denn die Kosten bleiben natürlich weiterhin bestehen, insbesondere Verfplegungsmehraufwendungen und Fahrtkosten.

Danke im vorraus!
steuer-profi24
Beiträge: 44
Registriert: 5. Dez 2011, 20:21

Re: Doppelte Haushaltsführung

Beitrag von steuer-profi24 »

Guten Tag,

also wenn Sie noch bei Ihren Eltern wohnen, dann liegt kein eigener Hausstand vor. Dem stimme ich zu. Es besteht allerdings die Möglichkeit die Fahrtkosten in folgendem Fall, so lt § 9 EStG anzugeben:

"Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der regelmäßigen Arbeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird"

Hierdurch könnten Sie die Fahrten von der Wohnung in Deutschland nach Österreich als Fahrtkosten geltend machen. Bitte überprüfen Sie Ihren Sachverhalt.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

P.S. Fragen und Steuerinfos auch unter steuer-info-blog.de möglich!
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