Erststudium Sonderkosten Rückwürkend?
Verfasst: 18. Sep 2011, 14:34
Hallo zusammen,
ich habe leider erst vor wenigen Tagen das Urteil zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten zur Kenntniss genommen. Nun ergeben sich für mich ein paar Fragen.
Lassen sich meine ersten 2 Hochschulsemester in Heilbronn (Medizieninformatik, abgebrochen) aus dem Zeitraum Okt. 2005-Juli 2006 noch anrechnen?
Von Okt. 2006-Juli 2009 habe ich meinen BSc. Agrarwissenschaften in Halle abgeschlossen.
Von Okt. 2009-Jan 2012 habe/werde ich meinen MSc. Agrarwissenschaften in Göttingen abschließen.
Aufgrund von Kapitalerträgen, welche ich per Nichtveranlagungsbescheinigung für die Jahre 2009 und 2010 anrechnen ließ, habe ich für diese beiden Jahre schon eine Steuererklärung abgegeben.
Aus einer Einkommenssteuervorlesung habe ich die vage Idee, dass mir noch 6 Wochen widerspruchsfrist nach erfolgtem Steuerbescheid verbleiben, sonst verjährt mein Widerspruchsrecht.
Natürlich habe ich bisher noch keine Werbungskosten für ein Erststudium angegeben...
Kann ich nun noch nachträglich Kosten für Miete, Verpflegung, Fahrt, Studiengebühren usw. für die Jahre gültig machen?
Das Erststudium umfasst Bachelor und Master oder nur eins von beiden?
Danke für Auskunft.
Grüße Dreadi
ich habe leider erst vor wenigen Tagen das Urteil zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten zur Kenntniss genommen. Nun ergeben sich für mich ein paar Fragen.
Lassen sich meine ersten 2 Hochschulsemester in Heilbronn (Medizieninformatik, abgebrochen) aus dem Zeitraum Okt. 2005-Juli 2006 noch anrechnen?
Von Okt. 2006-Juli 2009 habe ich meinen BSc. Agrarwissenschaften in Halle abgeschlossen.
Von Okt. 2009-Jan 2012 habe/werde ich meinen MSc. Agrarwissenschaften in Göttingen abschließen.
Aufgrund von Kapitalerträgen, welche ich per Nichtveranlagungsbescheinigung für die Jahre 2009 und 2010 anrechnen ließ, habe ich für diese beiden Jahre schon eine Steuererklärung abgegeben.
Aus einer Einkommenssteuervorlesung habe ich die vage Idee, dass mir noch 6 Wochen widerspruchsfrist nach erfolgtem Steuerbescheid verbleiben, sonst verjährt mein Widerspruchsrecht.
Natürlich habe ich bisher noch keine Werbungskosten für ein Erststudium angegeben...
Kann ich nun noch nachträglich Kosten für Miete, Verpflegung, Fahrt, Studiengebühren usw. für die Jahre gültig machen?
Das Erststudium umfasst Bachelor und Master oder nur eins von beiden?
Danke für Auskunft.
Grüße Dreadi