Absetzbarkeit KOSTENDÄMPFUNGSPAUSCHALE

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Steuerbürger
Beiträge: 7
Registriert: 11. Sep 2011, 14:22

Absetzbarkeit KOSTENDÄMPFUNGSPAUSCHALE

Beitrag von Steuerbürger »

Hallo,

während ein gesetzlich Versicherter, pro Quartal, bei einem Arztbesuch 10 Euro "Eintrittsgeld" bezahlen muss, werden einem Beamten, egal ob er zu Arzt geht oder nicht, am Anfang des Jahres eine sogenannte Kostendämpfungspauschale abverlangt. Diese beträgt je nach Einkommen 100 - 750 Euro.

Meine Frage.
Kann diese Pauschale zusätzlich zu den abzugsfähihgen Krankheitskosten bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden?
MfG

Steuerbürger
Tempelhof123
Beiträge: 183
Registriert: 30. Mär 2010, 23:39

Re: Absetzbarkeit KOSTENDÄMPFUNGSPAUSCHALE

Beitrag von Tempelhof123 »

Hallo,
richtig, die Kostendämpfungspauschale stellt ebenso wie Krankheitskosten eine aussergewöhnliche Belastung dar. Ob sich die Geltungmachung allerdings steuerlich auswirkt, hängt davon ab, wie hoch Ihre persönliche zumutbare Belastung ist. Diese richtet sich in erster Linie nach Ihrem Einkommen und dem Familienstand.
Gruß
hilli11
Beiträge: 2
Registriert: 6. Mär 2012, 12:26

Re: Absetzbarkeit KOSTENDÄMPFUNGSPAUSCHALE

Beitrag von hilli11 »

Hallo,
ich möchte mich hier bei dieser Frage einklinken. Ich mache die Steuererklärungen meiner Mutter und gebe auch immer die Kostendämpfungspauschale bei den außergewöhnlichen Belastungen an (Meine Mutter kommt eigentlich immer über die Grenzwerte der zumutbaren Belastung). Leider wird diese seit einigen Jahren vom Finanzamt (Bonn-Innenstadt) jedesmal gestrichen; auch wieder bei der Steuer für 2010, und zwar mit dem Hinweis (wörtlich aus dem Bescheid entnommen):

"Die Kosten der Wertmarke des Behindertenausweises und die Kostendämpfungspauschale sind nicht abzugsfähig."

Laut allen Quellen, die ich im Internet gefunden habe (z.B. hier) scheint zumindest letzteres nicht zu stimmen. Aber wie kann ich das der Bearbeiterin beim Finanzamt beweisen? Selbst ein Einspruch letztes Jahr, der sich u.a. auf diese Kürzung bezog, wurde abgewiesen. Gibt es da irgendwas Offizielles, ein Gerichtsurteil o.ä.? Ich habe mir schon in den letzten Jahren quasi die Finger wund geschrieben um ihr zu erklären, dass es sich hierbei um nicht durch die Beihilfe erstattete Krankheitskosten handelt, die somit zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen. Leider hat alles nichts genutzt. Bis vor einigen Jahren wurden ihr beide Aufwendungen übrigens anerkannt.

Viele Grüße, Hilli
der Kieler
Beiträge: 1
Registriert: 15. Jul 2012, 15:28

Re: Absetzbarkeit KOSTENDÄMPFUNGSPAUSCHALE

Beitrag von der Kieler »

hallo hilli,

bezüglich der Absetzbarkeit der Kostendämpfungspauschale hat sich das FinMin Berlin mit Erlass vom 2.7.2009, III B - S 2332 - 7/2009 dahingehend geäußert, dass nach deren Auffassung die Kostendämpfungspauschale keinen negativen Arbeitslohn darstellt, sondern als außergewöhnliche Belastungen einzustufen sind. Vielleicht hilft das ja weiter...

Ich zitiere aus dem Erlass:
"Krankheitskosten sind grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung nach § 12 EStG. Soweit diese nicht von dritter Seite erstattet werden, kommt ein Abzug der Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG in Betracht.

Das Landesverwaltungsamt erstattet einen Teil der Krankheitskosten im Wege der Beihilfe. Die Beihilfezahlungen sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Ohne diese Steuerbefreiungsvorschrift wären sie als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Durch die Kürzung der Beihilfe um die Kostendämpfungspauschale werden nicht alle privat veranlassten Krankheitskosten steuerfrei erstattet. Die nicht vollständige Erstattung von Kosten der privaten Lebensführung führt nicht zu negativem Arbeitslohn i.S. des § 19 EStG."

Gruß aus dem hohen Norden,
der Kieler
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