Hallo!
Mein Schwager hat im Jahr 2010 erst gearbeitet und dann gekündigt, um zur Schule zu gehen um anschließend studieren zu können. Er hat eine abgeschlossene Ausbildung. Kann ich die Kosten für die Schule (es sind eigentlich nur die Fahrkosten) als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen? Oder handelt es sich um Sonderausgaben?
Vielen Dank schon mal.
Mfg
Lyra
Schule, SA oder WBK?
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Schule, SA oder WBK?
die Ausgaben kann nur derjenige ansetzten, der sie auch hatte: hier also der Schwager und nicht Sie! Oder handelt es sich hier um unberechtigte Steuerberatuung, die Sie machen wollen??? Mal ins StbGebG schauen!
Lia
Lia