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Eine Frage zum Lehrer-Arbeitszimmer, das ja nun offensichtlich wieder absetzbar ist:
Als Besitzer der Wohnung ist meine Frau im Grundbuch eingetragen.
Die Steuererklärung wird von uns beiden gemeinsam veranlagt.
Kann ICH als Lehrer nun das Arbeitszimmer absetzen, auch wenn die Wohnung laut Grundbuch meiner Frau gehört?
(Die Kredite, Nebenkosten etc. für die/ von der Wohnung werden wiederum von unserem gemeinsamen Konto bestritten)
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort(en)!
MfG Manuel
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Absetzbarkeit des Arbeitszimmers
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- Beiträge: 183
- Registriert: 30. Mär 2010, 23:39
Re: Absetzbarkeit des Arbeitszimmers
Hallo,
ja, kannst Du absetzen. Der Abzug ist allerdingst bei Lehrer auf 1.250 €/Jahr beschränkt.
Gruß
ja, kannst Du absetzen. Der Abzug ist allerdingst bei Lehrer auf 1.250 €/Jahr beschränkt.
Gruß
Re: Absetzbarkeit des Arbeitszimmers
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okay, vielen Dank für die Info !
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okay, vielen Dank für die Info !
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